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Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Art. 25 Amts- und Geschäftsgeheimnis
1 Die Wettbewerbsbehörden wahren das Amtsgeheimnis.
2 Sie dürfen Kenntnisse, die sie bei ihrer Tätigkeit erlangen, nur zu dem mit der Auskunft oder dem Verfahren verfolgten Zweck verwerten.
3 Dem Preisüberwacher dürfen die Wettbewerbsbehörden diejenigen Daten weitergeben, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
4 Die Veröffentlichungen der Wettbewerbsbehörden dürfen keine Geschäftsgeheimnisse preisgeben.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | ZK1 2022 48 | Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung | Recht; Aufwand; Stunden; Entscheid; Verfahren; Vorinstanz; Entschädigung; Regionalgericht; Gericht; Kürzung; Kommunikation; Kanton; Hauptverhandlung; Honorar; Rechtsschrift; Plädoyer; Kantons; Aufwands; Rechtsanwalt; Synergien; Klageantwort; Graubünden; Mandantschaft; Ehescheidung; Rechtsvertreter; Zusammenhang; Arbeit; Plessur |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 II 60 (2C_292/2008) | Art. 26-30, Art. 49a Abs. 1 und Abs. 3 lit. a sowie Art. 39 KG, Art. 25 VwVG; Gesuch um Erlass einer (Feststellungs-)Verfügung im Melde- und Widerspruchsverfahren bezüglich direkter kartellrechtlicher Sanktionen. Das Melde- und Widerspruchsverfahren nach Art. 49a Abs. 3 lit. a KG ist ein kartellrechtliches Sonderverfahren, das zu keinem eigenständigen Entscheid über die Zulässigkeit eines gemeldeten wettbewerbsrelevanten Verhaltens führt; es soll als Vorverfahren sui generis den Betroffenen in Konkretisierung der offen formulierten Gesetzesgrundlage eine eigene Einschätzung der Zulässigkeit der gemeldeten Wettbewerbsbeschränkung erlauben (E. 2-3.2). Zwar lässt Art. 25 Abs. 1 VwVG auch Feststellungsverfügungen über Rechte und Pflichten zu, die auf einem sich erst zukünftig verwirklichenden Sachverhalt beruhen; die entsprechende Regelung findet im Verfahren von Art. 49a Abs. 3 lit. a KG indessen keine Anwendung, soweit damit ein Entscheid im Sinne von Art. 30 KG vorweggenommen werden soll (E. 3.3). | Wettbewerb; Wettbewerbs; Sanktion; Verfahren; Wettbewerbskommission; Recht; Verhalten; Verhaltens; Kartellgesetz; Unternehmen; Meldung; Widerspruch; Feststellung; Sekretariat; Untersuchung; Sanktionen; Widerspruchs; Verhaltensweise; Bundes; Wettbewerbsbeschränkung; Melde; Widerspruchsverfahren; Sachverhalt; Entscheid; Zulässigkeit; Vorabklärung; Abrede |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-5130/2019 | Unzulässige Wettbewerbsabreden | Unternehmen; Quot;; Unternehmens; Wettbewerb; Recht; Sanktion; Beschwerdeführerin; Recht; Beschwerdeführerinnen; Untersuchung; Urteil; Verfahren; Konzern; Gesellschaft; Schlub; Vorinstanz; BVGer; Umstrukturierung; Verfügung; Kartellrecht; Eröffnung; Vermögens; Verfahrens; Frist; Publikation |
B-4139/2015 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Bericht; Schlussbericht; Publikation; Vorinstanz; Urteil; Schlussberichts; Recht; Bundes; Verfügung; Geschäftsgeheimnis; BVGer; Verfahren; Sekretariat; Interesse; Geschäftsgeheimnisse; Hinweis; Veröffentlichung; Vorabklärung; Hinweise; Verfahrens; Ganzen:; Hinweisen; Ziffer; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Stellung; Beschwerde; Entscheid; Bericht |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2018.214 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Rumänien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Recht; Rechtshilfe; Kultur; Ausfuhr; Kulturgut; Rechtshilfeersuchen; Kulturgüter; Bundes; Staat; Briefmarken; Sachverhalt; Behörde; UNESCO-Konvention; Schweiz; Sachverhalts; Verfahren; Behörden; Vertragsstaat; Sicht; Rumänien; Rechtshilfeakten; Sichtmappe; Einfuhr; Staatsanwaltschaft; Unterlagen; Darstellung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Marc Amstutz | Basler Kommentar zum Kartellgesetz | 2010 |