OR Art. 246 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 246 OR vom 2025

Art. 246 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 246 Vollziehung der Auflagen

1 Der Schenker kann die Vollziehung einer vom Beschenkten angenommenen Auflage nach dem Vertragsinhalt einklagen.

2 Liegt die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse, so kann nach dem Tode des Schenkers die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen.

3 Der Beschenkte darf die Vollziehung einer Auflage verweigern, insoweit der Wert der Zuwendung die Kosten der Auflage nicht deckt und ihm der Ausfall nicht ersetzt wird.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 246 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 10/2012/8 Art. 88 und Art. 317 Abs. 1 ZPO; Art. 246 Abs. 2 OR; Art. 18 lit. b Ziff. 8 EG ZGB; Art. 2 VRG. Feststellungsklage betreffend Untergang einer Schenkungsauflage Feststellung; Schenkung; Kanton; Recht; Interesse; Feststellungsinteresse; Schenkungsauflage; Stiftung; Feststellungsklage; Klage; Auflage; Verfahren; Berufung; Entscheid; Schaffhausen; Ungewissheit; Auflagen; Schenkungsauflagen; Charlottenfels; Vollzug; Areal; Planung; Schweizerische; Kantons

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 421 (4A_28/2007)Art. 76 Abs. 1 BGG; Berechtigung zur Beschwerde in Zivilsachen. Zur Beschwerde ist berechtigt, wer vor der Vorinstanz Anträge gestellt hat, die vollständig oder teilweise abgewiesen worden sind (E. 1.1).
Regeste b
Art. 249 Ziff. 3 OR; Widerruf der Schenkung wegen Nichterfüllung einer Auflage. Im Gegensatz zu der in Art. 246 Abs. 1 OR vorgesehenen Klage auf Vollziehung einer Auflage geht das Recht, die Schenkung wegen Nichterfüllung zu widerrufen, nur für eine begrenzte Zeit auf die Erben des Schenkers über (E. 3). Bei zwei Schenkern kann das Widerrufsrecht von demjenigen Schenker ausgeübt werden, der den anderen überlebt und nunmehr allein eine Nutzniessung an einigen der verschenkten Güter innehat (E. 4.1); stirbt er, kommt seinen Erben kein Widerrufsrecht gestützt auf Art. 107 Abs. 2 und 109 Abs. 1 OR zu (E. 4.2). Im vorliegenden Fall hat sich die überlebende Schenkerin zu Unrecht auf die Nichterfüllung der Auflage berufen (E. 5).
Varenne; Fête; était; éritier; éritiers; été; Françoise; Genève; éfendeurs; Exposition; édéral; Ville; être; écution; époux; évocation; Après; Autre; éjà; érêt; Exécution; évoquer; Schenkung; Roger; état; Cette; Anvers; écuteur; Tribunal; ègles
84 III 21Unpfändbarkeit eines Genossenschaftsanteils? Der statutarische Ausschluss der Übertragung und Verpfändung hindert die Pfändung nicht. ändbar; übertragbar; Genossenschaft; Recht; Entscheid; Pfändung; ändet; Betreibung; Anteilscheine; Natur; Übertragung; ändete; Rechte; Begründung; Anspruch; Statuten; Entscheide; Genossenschaftsanteil; Unpfändbarkeit; Genossenschaftsanteils; Verpfändung; Betreibungsamt; Genossenschaftsstatuten; Rekurs; Konkurskammer; Pfändbarkeit; SchKG; Person; Entscheiden; Zivilrecht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2014.81Consultation des dossiers (art. 101 s. en lien avec l'art. 107 al. 1 let. a CPP); perquisitions (art. 244 s. CPP); séquestre (art. 263 ss CPP).Apos;; Apos;a; édé; édéral; énal; équestre; été; Apos;il; être; Tribunal; écision; édure; Apos;un; Apos;au; écrit; ération; Apos;art; Confédération; Apos;en; énale; éans; Ministère; ément; équestré; Apos;est; équestrés; Apos;autorité; Apos;autorisation; Ordonner; Apos;une

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Keller, Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014