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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 241 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Anordnung
1 Durchsuchungen und Untersuchungen werden in einem schriftlichen Befehl angeordnet. In dringenden Fällen können sie mündlich angeordnet werden, sind aber nachträglich schriftlich zu bestätigen.
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3 Ist Gefahr im Verzug, so kann die Polizei die Untersuchung der nicht einsehbaren Körperöffnungen und Körperhöhlen anordnen und ohne Befehl Durchsuchungen vornehmen; sie informiert darüber unverzüglich die zuständige Strafbehörde.
4 Die Polizei kann eine angehaltene oder festgenommene Person durchsuchen, namentlich um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220300 | Menschenhandel etc. | äger; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Aussage; Anklageziffer; Sinne; Verteidigung; Vorinstanz; Staatsanwalt; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Recht; Handlung; Urteil; Prostitution; Handlungen; Berufung; Polizei; ürfe |
ZH | SB220196 | Diebstahl etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufung; Vorinstanz; Sinne; Gericht; Landes; Delikt; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Urteil; Landesverweisung; Dossier; Hausdurchsuchung; Busse; Befehl; Verfahren; Winterthur; Zusatzstrafe; Anordnung; Vollzug; Kantons; Verfahren; ührt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VR130007 | Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB130004) vom 10. Juli 2013 | Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Polizei; Akten; Wohnung; Rekursgegnerin; Recht; Vertrauen; Person; Gericht; Vertrauenswürdigkeit; Verhalten; Dolmetscherverzeichnis; DolmV; Umgang; Besuch; Beschluss; Verfolgung; Obergericht; Verfahren; Polizeibeamten; Umstand; Wahrnehmungsbericht; Kontakt |
SO | STBER.2020.70 | - | Spiel; Beschuldigte; Spielplattform; Apos; Beschuldigten; Glück; Glücks; Gerät; Glücksspiel; Recht; Geräte; Verfahren; Spielbank; Urteil; Beruf; Über; Berufung; Spiele; Verfahren; Gericht; Lokal; Spielbanken; Vorinstanz; Überweisung; Urteils; Ziffer; Staat |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 I 97 (1B_115/2019) | Regeste Art. 7, Art. 10 Abs. 2 und 3, Art. 13 Abs. 1, Art. 36 Abs. 3 BV ; Art. 3 EMRK ; Art. 197 Abs. 1 lit. c und d, Art. 241 Abs. 4, Art. 249 f. StPO; Leibesvisitation. Ohne ernsthafte und konkrete Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Fremdgefährdung ist eine Leibesvisitation, bei welcher sich der Festgenommene vor seiner Verbringung in die Zelle entkleiden und er in die Hocke gehen muss, damit der Polizeibeamte die Aftergegend sichten kann, unverhältnismässig (E. 2). | Leibesvisitation; Polizei; Polizeibeamte; Zelle; Festgenommene; Durchsuchung; Kleider; Entkleidung; Anhaltspunkte; Kantons; Urteil; Fremdgefährdung; Verbringung; Person; Recht; Selbstoder; Bundesgericht; Polizeibeamten; Kleidern; Inhaftierte; Personen |
143 IV 313 (6B_942/2016) | Art. 55 SVG, Art. 198 Abs. 1 lit. a StPO; Zuständigkeit für die Anordnung einer Blutentnahme. Bei der Blutentnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit handelt es sich um eine Zwangsmassnahme, welche selbst dann von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden muss, wenn der Betroffene in diese einwilligt (E. 5.2). | Anordnung; Staatsanwaltschaft; Fahrunfähigkeit; Verfahren; Blutprobe; Urteil; Kantons; Gallen; Blutentnahme; Polizei; Einstellung; Verfahrens; Zuständigkeit; Zwangsmassnahme; Cannabis; Einstellungsverfügung; Anklagekammer; Fassung; Anzeichen; Sachen; Feststellung; Ergebnis; Untersuchungsamt; Altstätten; Entschädigungen; Genugtuungen; Mitteilung; Strassenverkehrsamt |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2023.17 | Revision; Bundes; Kammer; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Beschwerdekammer; Verfahren; Beschluss; Berufungskammer; Verfahren; Rechtsmittel; StBOG; Gericht; Bundesstrafgericht; Durchsuchung; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Revisionsgr; Parteien; Bundesanwaltschaft; Sicherstellung; Urteils; Revisionsgründe; Gebühr; BStKR; Richter; Hausdurchsuchung | |
BB.2022.45 | Bundes; Kammer; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Berufungskammer; StBOG; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Parteien; Verfahren; Gericht; Rechtsmittel; Beschluss; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Gebühr; BStKR; Wohnung; Frist; Gebühren; Durchsuchung; Sicherstellung; Apos;; StBOG;; Einreichung; ässig |
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller, Schweizer | Zürcher Kommentar StPO | 2020 |
Hans, Schweizer | Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung | 2014 |