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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 238 StPO vom 2024

Art. 238 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 238 Sicherheitsleistung

1 Bei Fluchtgefahr kann das zuständige Gericht die Leistung eines Geldbetrages vorsehen, der sicherstellen soll, dass die beschuldigte Person sich jederzeit zu Verfahrenshandlungen oder zum Antritt einer freiheitsentziehenden Sanktion einstellt.

2 Die Höhe der Sicherheitsleistung bemisst sich nach der Schwere der Taten, die der beschuldigten Person vorgeworfen werden, und nach ihren persönlichen Verhältnissen.

3 Die Sicherheitsleistung kann in bar oder durch Garantie einer in der Schweiz niedergelassenen Bank oder Versicherung erbracht werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 238 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160244Diebstahl etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Verteidigung; Delikt; Freiheitsstrafe; Staat; Ziffer; Verfahren; Staatsanwalt; Recht; Staatsanwaltschaft; Diebstahl; Punkt; Asservaten-Nr; Parteien; Gericht; Privatklägern; Umstände; Berufungsverfahren; Oberland; Geldstrafe; Probezeit; Dispositiv; Vollzug
VDEntscheid/2024/716évenu; étent; étention; ’il; Chambre; énal; énale; Ministère; ération; ésente; ûreté; éhicule; ’au; égal; ûretés; également; éans; édure; Office; ’ordonnance; écembre; édéral; ’existence; ésenter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2020.27 (AG.2020.512)Abweisung HaftentlassungsgesuchFlucht; Gericht; Beschwerdeführers; Fluchtgefahr; Schweiz; Staat; Tatverdacht; Person; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahmengericht; Untersuchungs; Verfahren; Basel; Delikt; Vorakten; Entscheid; Mutter; Recht; Haftgr; Untersuchungshaft; Stiefvater; Ersatzmassnahme; Verfügung; änger
BSBES.2019.142 (AG.2019.558)Anordnung einer Ausweis- und SchriftensperreGericht; Flucht; Schweiz; Ausweis; Schriftensperre; Staats; Basel; Recht; Fluchtgefahr; Freiheit; Schweizer; Freiheitsstrafe; Bundesgericht; Höhe; Entscheid; Ausland; Kaution; Gericht; Basel-Stadt; Beschluss; Dreiergericht; Sicherheitshaft; Person; Verfahren; Sinne; Schwere; Verhältnisse; Reise
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2024.21, BP.2024.15Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Untersuchung; Gericht; Untersuchungs; Gericht; Bundes; Untersuchungshaft; Über; Flucht; Ersatzmassnahme; Kammer; Recht; Verfahren; Ersatzmassnahmen; Person; Verfahren; Entlassung; Beschwerdekammer; Therapie; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Urteil
BP.2017.63Dauer der Haft im Verwaltungsstrafverfahren (Art. 52 ff. VStrR). Unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren (Art. 29 Abs. 3 BV).VStrR; Bundes; Akten; Flucht; Vorinstanz; Untersuchung; Untersuchungshaft; Verteidigung; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; Fluchtgefahr; Bundesstrafgerichts; Haftverlängerung; Freiheit; Zwangsmassnahmen; Begründung; Gericht; Verfahren; Entscheid; Zwangsmassnahmengericht; Rechtspflege; Verfügung; Frist; Schweiz; Freiheitsstrafe; Bezirksgericht