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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 232 Sicherheitshaft während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht
1 Ergeben sich Haftgründe erst während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht, so lässt die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts die in Haft zu setzende Person unverzüglich vorführen und hört sie an.
2 Sie entscheidet innert 48 Stunden seit der Zuführung; dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF180001 | Qualifizierte sexuelle Nötigung etc. und Widerruf | Berufung; Urteil; Gesuchsteller; Tatverdacht; Aussage; Privatkläger; Staatsanwalt; Verfahren; Privatklägerin; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Person; Berufungsgericht; Entscheid; Haftentlassungsgesuch; Vorinstanz; Verteidigung; Verfahrens; Kollusionsgefahr; Haftgr; Verfahren; Gesuchstellers; Zuständigkeit; Freispruch; Aussagen |
ZH | UH170249 | Verwahrung (Nachverfahren) | Beschwerdegegner; Massnahme; Bezirks; Bezirksgericht; Entscheid; Verwahrung; Drohung; Staatsanwaltschaft; Opfer; Urteil; Verfahren; Sicherheitshaft; Kinder; Gericht; Übergriff; Handlung; Handlungen; Kindern; Anordnung; Entscheids; Anlass; Beschwerdeverfahren; Vollzug; Massnahmen; Beschluss; Beeinträchtigung; Sinne; Anklage; Empfang; Dielsdorf |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2021.18 (AG.2021.419) | Haftentlassungsgesuch und Anordnung von Sicherheitshaft | Gesuch; Gesuchsteller; Massnahme; Gericht; Massnahmen; Massnahmenvollzug; Sicherheit; Freiheit; Gesuchstellers; Behandlung; Untersuchungsgefängnis; Urteil; Gerichts; Basel; Sicherheitshaft; Freiheitsstrafe; Massnahmenvollzugs; Anhörung; Basel-Stadt; Verteidiger; Haftentlassung; Delikte; Verfahren; Hinweis; Berufung; Verfügung; Untersuchungsgefängnisses |
BS | SB.2018.97 (AG.2018.684) | Raub (Nötigungshandlung), versuchter Raub (Nötigungshandlung), mehrfacher Diebstahl, Sachbeschädigung sowie mehrfaches geringfügiges Vermögensdelikt (betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage) | Gesuch; Gesuchgegner; Gericht; Flucht; Staatsanwalt; Sicherheit; Staatsanwaltschaft; Sicherheitshaft; Berufung; Diebstahl; Schweiz; Verhandlung; Urteil; Recht; Verfahren; Raubes; Diebstahls; Fortsetzungsgefahr; Person; Fluchtgefahr; Gerichts; Freiheit; Basel; Freiheitsstrafe; Gesuchgegners; Ersatzmassnahme; Berufungsgericht; Verhandlungsprot; Ausland |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 IV 277 (1B_407/2013) | Art. 232 und 388 lit. b StPO; Haft nach Erlass des Berufungsurteils. Das Berufungsgericht muss sich im Urteil zur Frage der Haft aussprechen (E. 2.1-2.3). Die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts kann noch nachträglich über diese Frage entscheiden, gestützt auf Art. 232 StPO (E. 2.4). Sie kann zuvor vorsorgliche Massnahmen i.S.von Art. 388 lit. b StPO anordnen (E. 2.5). | étent; étention; Appel; édure; été; ûreté; écision; être; Tribunal; étence; Arrêt; Ministère; énale; édéral; Président; élai; échéance; Genève; égal; ération; Intéressé; égislateur; Ordonner; Autorité; évenu; étences; Extrait; écembre; Berufungsgericht; Urteil |