Art. 226 Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts
1 Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet unverzüglich, spätestens aber innert 48 Stunden nach Eingang des Antrags.
2 Es eröffnet seinen Entscheid der Staatsanwaltschaft, der beschuldigten Person und ihrer Verteidigung unverzüglich mündlich oder, falls sie abwesend sind, schriftlich. Anschliessend stellt es ihnen eine kurze schriftliche Begründung zu.
3 Ordnet es die Untersuchungshaft an, so weist es die beschuldigte Person darauf hin, dass sie jederzeit ein Haftentlassungsgesuch stellen kann.
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5 Ordnet es die Untersuchungshaft nicht an, so wird die beschuldigte Person unverzüglich freigelassen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UB140175 | Anordnung Untersuchungshaft | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Richt; Schaft; Staatsanwalt; Vorinstanz; Waltschaft; Staatsanwaltschaft; Kollusions; Untersuchung; Kollusionsgefahr; Schuldigte; Untersuchungshaft; Beschuldigte; Verfügung; Verteidiger; Mitbeschuldigte; Vorzeitige; Vollzug; Verfahren; Beschuldigten; Gehör; Vorzeitigen; Mitbeschuldigten; Aussage; /Ordner; /act; Gehörs; Vorliege |
SZ | BEK 2019 208 | Nichtanhandnahme Strafverfahren | Beschwerde; Staatsanwalt; Zwang; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahme; Verfügung; Untersuchung; Zwangsmassnahmen; Untersuchungshaft; Beschwerdeführer; Zwangsmassnahmengericht; Amtsmissbrauch; Person; Angefochtene; Nichtanhandnahme; Verfahren; Polizei; Unverzüglich; Bundesgericht; Entscheid; Anzeige; Amtsmissbrauchs; Angefochtenen; Angeblich; Anordnung; Freiheit; Gesetzlichen; Aufzuheben; Erheben |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2021.18 (AG.2021.419) | Haftentlassungsgesuch und Anordnung von Sicherheitshaft | |
BS | BES.2021.20 (AG.2021.197) | Besuchsbewilligung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 336 (1B_26/2021) | Regeste Art. 226 Abs. 4 lit. a StPO . Das Zwangsmassnahmengericht kann keine auf drei Monate befristete Untersuchungshaft anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft nur zwei Monate Haft beantragt hat (E. 2.3 und 2.4). | Public; Détention; Ministère; Provisoire; Durée; Mesure; Mesures; Prévenu; Pénale; Requis; Contre; Ordonne; Recours; Mois; Jusqu'au; Requise; Procédure; Ordonner; Droit; Décembre; Tribunal; Contrainte; Public; Fédéral; Recourant; Décision; Valais; Trois; Ordonnance; Liberté |
139 IV 314 (1B_270/2013) | Art. 188 Abs. 1 BV; Art. 1, 12 und 13 StPO; Art. 103 f. BGG; Beschwerde in Strafsachen der Staatsanwaltschaft gegen eine (umgehend vollzogene) Haftentlassung durch die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts. Anders als bei der Anfechtung eines Haftentlassungsentscheids des Zwangsmassnahmengerichts oder des erstinstanzlichen Strafrichters (E. 2.2), kann mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen eine Haftentlassung durch die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts in der Regel nicht verhindert werden, dass die Haftentlassung sofort vollzogen wird (E. 2.3). | Beschwerde; Gericht; Staatsanwaltschaft; Bundes; Verfahren; Bundesgericht; Sachen; Freilassung; Zwangsmassnahmengericht; Verfahrens; Beschuldigte; Sicherheit; Haftentlassung; Massnahme; Vorsorgliche; Sicherheitshaft; Beschuldigten; Verfahrens; Urteil; Verfahrensleitung; Beschwerdeinstanz; Unverzüglich; Recht; Verhindern; Bundesgerichts; Berufungsgerichts; Regel; Beschwerdeführerin; Entscheid; Beschwerderecht |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SN.2014.10 | Berichtigung des Urteils vom 02.05.2014 und Aufhebung von Ersatzmassnahmen. | Bundes; Urteil; Schriftensperre; Urteils; Entscheid; Bundesanwaltschaft; Ausweis; Meldepflicht; Ersatzmassnahme; Kammer; Ersatzmassnahmen; Identit?t; Identit?ts; Ausgestellt; Beschwerde; Ausweise; Basel; Beschlagnahmt; Gericht; Haftentlassung; Ausl?nderausweis; Staatsanwaltschaft; Verf?gt; G?ltig; Verf?gung; Einziehung; Hindern; Basel-Stadt; Antrag |
BP.2014.19 | Entlassung aus der Untersuchungshaft (Art. 226 Abs. 5 StPO/Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). Bestellung eines amtlichen Verteidigers (Art. 132 StPO). | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Bundes; Tatverdacht; Bericht; Verfahren; Organisation; Beschwerdef?hrers; Recht; Untersuchung; Akten; Ringen; Amtliche; Verteidigung; Dringend; ZMG-BE; Untersuchungshaft; Verfahren; Zwangsmassnahmen; Gespr?ch; Beschwerdeverfahren; Dringenden; Hinweis; Entscheid; Gericht; Bundesstrafgericht; Terroristische; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts |
Autor | Kommentar | Jahr |
NIKLAUS SCHMID | Praxiskommentar, 2. Aufl. BGE 142 29 S. | 2013 |