LP Art. 199 -

Einleitung zur Rechtsnorm LP:



Art. 199 LP de 2025

Art. 199 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 199 Biens saisis ou séquestrés

1 Les biens saisis non réalisés au moment de l’ouverture de la faillite et les biens séquestrés rentrent dans la masse.

2 Toutefois, si les délais de participation à la saisie (art. 110 et 111) sont échus à l’ouverture de la faillite, les montants déjà encaissés par suite de saisies d’espèces, de saisies de créances et de salaires, ainsi que de réalisations de biens sont distribués conformément aux art. 144 à 150; l’excédent est remis à la masse. (1)

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 199 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS210129PfändungKonkurs; Pfändung; Betreibung; Urteil; Verfahren; Betreibungs; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Horgen; Pfändungsurkunde; Bezirksgericht; Kammer; SchKG; Konkurseröffnung; Verwertung; Gläubiger; Beschluss; Gemeinde; Kanton; Betreibungsamt; Zeitpunkt; Bundesgericht; Entscheid; Parteien
ZHPS210122Revision des Urteils vom 18. November 2020 (EK201342)Konkurs; Recht; Anerkennung; Verfahren; Entscheid; Liquidation; Vorinstanz; Konkursdekret; Auflösung; Revision; Konkursgericht; Urteil; Verfügung; Gesellschaft; Wiedererwägung; Anerkennungs; Revisions; Auflösungs; Rechtsmittel; Schweiz; Sinne; Gericht; Gläubiger; Interesse; -arabische; Liquidatoren; Arrest
Dieser Artikel erzielt 13 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 246Betreibung auf Grundpfandverwertung; Verteilung (Art. 157 SchKG). Wird nach Verwertung des Pfandobjekts über den Grundpfandeigentümer der Konkurs eröffnet und fällt eine Forderung, die als durch ein Pfandrecht gesichert in das Lastenverzeichnis aufgenommen worden war, nachträglich dahin, fällt der dadurch frei werdende Anteil des Erlöses grundsätzlich nicht in die Konkursmasse; es sind daraus vorab die ungedeckt gebliebenen übrigen Pfandgläubiger zu befriedigen (E. 2-4). Konkurs; Betreibung; Lastenverzeichnis; Forderung; Pfandrecht; Pfandgläubiger; Konkursmasse; Verteilung; Gemeinde; Gläubiger; Betrag; Grundstück; SchKG; Erlös; Recht; Schuldbetreibungs; Verwertung; Schuldner; Verteilungsliste; Entscheid; Kantons; Grundpfandbetreibung; Pfandeigentümer; Grundpfandgläubiger; Aufsichtsbehörde; Überschuss
115 III 28Zwangsvollstreckung einer in einem ausländischen Urteil anerkannten Forderung (Art. 81 SchKG); Arrestaufhebungsklage (Art. 279 Abs. 2 SchKG). 1. Eine aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem Staat, in dem das Urteil gefällt wurde, ausgesprochene Vollstreckbarerklärung wirkt im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft. Ist demgegenüber das Exequatur gestützt auf kantonales Verfahrensrecht erteilt worden, so erstreckt es sich nur auf den betreffenden Kanton. Bevor die Betreibung in dem Kanton, wohin der Schuldner seinen Wohnsitz verlegt hat, fortgesetzt werden kann, muss der Gläubiger dort das ausländische Urteil vollstreckbar erklären lassen und, gestützt auf dieses Exequatur, noch einmal definitive Rechtsöffnung verlangen (E. 3). 2. Der Umstand, dass der Schuldner Arrestaufhebungsklage erhoben hat, rechtfertigt keine Sistierung des Betreibungsverfahrens (E. 4). Betreibung; Arrest; Konkurs; Recht; SchKG; Kanton; Rechtsöffnung; Bundes; Resources; Schuldner; Arrestaufhebung; Urteil; Wohnsitz; Rekurs; Gläubiger; Dübendorf; Schuldbetreibung; Rekurrentin; Betreibungsamt; Entscheid; Exequatur; Brownhill; Vollstreckbarerklärung; Kantons; Bundesgericht; Fortsetzung; Betreibungsamtes; äftig