IPRG Art. 192 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 192 IPRG vom 2022

Art. 192 Bundesgesetz
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Art. 192 X. Verzicht auf Rechtsmittel

1 Hat keine der Parteien ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Sitz in der Schweiz, so können sie durch eine Erklärung in der Schiedsvereinbarung oder in einer späteren Übereinkunft Rechtsmittel gegen Schiedsentscheide vollständig oder teilweise ausschliessen; auf eine Revision gemäss Artikel 190a Absatz 1 Buchstabe b kann nicht verzichtet werden. Die Übereinkunft bedarf der Form gemäss Artikel 178 Absatz 1. (1)

2 Haben die Parteien eine Anfechtung der Entscheide vollständig ausgeschlossen und sollen die Entscheide in der Schweiz vollstreckt werden, so gilt das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 (2) über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sinngemäss.

(1) Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).
(2) SR 0.277.12

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 192 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT140097Rechtsöffnung Recht; Rechtsöffnung; Parteien; Vorinstanz; Beklagten; Verfahren; Schiedsklausel; SchKG; Vertrag; Vereinbarung; Rechtsöffnungsverfahren; Forderung; Parteientschädigung; Betreibung; Sport; Verzicht; Abtretung; Verfügung; Basler; Kommentar; Sinne; Entschädigung; Gläubiger; Schuldner; Rechtsöffnungsbegehren

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.24 (AG.2019.801)Einsprache nach Art. 278 SchKG (Arrest-Nr. A.2018.124)Schweiz; Arrest; Recht; Zivilgericht; Forderung; Bezug; Entscheid; Schiedsgericht; Agreement; Vereinbarung; Parteien; Beschwerde; SchKG; Arrestforderung; Gericht; Verfahren; Forderungen; Escrow; Schiedsgerichts; Agreements; Arresteinsprache; Gesuch; Zivilgerichts; Arrestbefehl
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 589 (4A_53/2017)Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Verzicht auf Rechtsmittel (Art. 192 Abs. 1 IPRG); Schicksal des subsidiär gestellten Revisionsgesuchs. Zusammenfassung der sich aus Art. 192 Abs. 1 IPRG ergebenden Grundsätze und Auslegung des Begriffs "appeal" nach Massgabe dieser Grundsätze (E. 2.1). Prüfung der umstrittenen Verzichtsklausel (E. 2.2 und 2.3). Entdeckt eine Partei vor Ablauf der Beschwerdefrist einen Ausstandsgrund gegen den Einzelschiedsrichter oder eines der Mitglieder des Schiedsgerichts, kann sie diesen nicht mit einem Revisionsgesuch geltend machen, wenn die Parteien nach Massgabe von Art. 192 Abs. 1 IPRG gültig auf eine Anfechtung des Entscheids verzichtet haben (E. 3.2). Wie wäre die Frage zu beurteilen bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Ablauf der Beschwerdefrist? Frage offengelassen (E. 3.1). Arbitrage; Tribunal; évision; édé; été; être; édéral; étatique; Appel; Après; ègle; éventuel; éré; Arrêt; Aient; écusation; élai; ément; Agreement; évrier; Suisse; Exclure; Exclusion; était; écision; Appel; écité; -après; Rechtsmittel
143 III 157 (4A_475/2016)Art. 389 ff. ZPO; interne Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittelverzicht. Zulässigkeit des Verzichts auf die Beschwerde nach Erlass des internen Schiedsentscheids (E. 1.2).
Recht; Rechtsmittel; Verzicht; Schiedsentscheid; Richt; Urteil; Parteien; Wille; Willen; Entscheid; Schiedsentscheids; Entscheids; Vertreter; Bundesgericht; Beschwerde; Rechtsmittelverzicht; Erlass; Schiedsgericht; Wortlaut; Umstände; Rechtsvertreter; Verzichts; Schiedsgerichtsbarkeit; ässig