Militärstrafgesetz (MStG) Art. 189
Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:
Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.
Art. 189 MStG vom 2025
Art. 189 Vollzug von
Disziplinarbussen
1 Vom Truppenkommandanten verfügte Disziplinarbussen, die während des Dienstes rechtskräftig werden, können bei der Truppe beglichen werden.
2 Im Dienst nicht bezahlte Disziplinarbussen vollzieht der Wohnsitzkanton. Hat der Bestrafte keinen Wohnsitz in der Schweiz oder hält er sich voraussichtlich für längere Zeit im Ausland auf, so vollzieht der Heimatkanton die Disziplinarbusse.
3 Bei der Truppe beglichene Disziplinarbussen fallen an die Bundeskasse. Disziplinarbussen, die von einer kantonalen Behörde vollzogen werden, fallen an den betreffenden Kanton.
4 Die Frist zur Bezahlung von Disziplinarbussen beträgt ab Eintritt der Rechtskraft zwei Monate.
5 Werden Disziplinarbussen nicht fristgerecht bezahlt, so ordnet die Vollzugsbehörde die Betreibung an, wenn davon ein Ergebnis zu erwarten ist. Sind die Disziplinarbussen auf dem Betreibungsweg uneinbringlich, so werden sie in Arrest umgewandelt. Dabei werden 100 Franken einem Tag Arrest gleichgesetzt. Der Arrest entfällt, soweit die Disziplinarbussen nachträglich bezahlt werden. (1)
6 Für den Umwandlungsentscheid ist die Militärbehörde zuständig, die die Disziplinarbusse verfügt hat. Vom Truppenkommandanten verfügte Disziplinarbussen werden von der Militärbehörde des Vollzugskantons umgewandelt.
(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 18. März 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 ([AS 2022 725]; [BBl 2021 2198]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.