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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 184 StPO vom 2024

Art. 184 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 184 Ernennung und Auftrag

1 Die Verfahrensleitung ernennt die sachverständige Person.

2 Sie erteilt ihr einen schriftlichen Auftrag; dieser enthält:

  • a. die Bezeichnung der sachverständigen Person;
  • b. allenfalls den Vermerk, dass die sachverständige Person für die Ausarbeitung des Gutachtens weitere Personen unter ihrer Verantwortung einsetzen kann;
  • c. die präzis formulierten Fragen;
  • d. die Frist zur Erstattung des Gutachtens;
  • e. den Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht der sachverständigen Person und ihrer allfälligen Hilfspersonen;
  • f. den Hinweis auf die Straffolgen eines falschen Gutachtens nach Artikel 307 StGB (1) .
  • 3 Die Verfahrensleitung gibt den Parteien vorgängig Gelegenheit, sich zur sachverständigen Person und zu den Fragen zu äussern und dazu eigene Anträge zu stellen. Sie kann bei Laboruntersuchungen davon absehen, namentlich wenn es um die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration oder des Reinheitsgrades von Stoffen, den Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut oder die Erstellung eines DNA-Profils geht.

    4 Sie übergibt der sachverständigen Person zusammen mit dem Auftrag die zur Erstellung des Gutachtens notwendigen Akten und Gegenstände.

    5 Sie kann einen Auftrag jederzeit widerrufen und neue Sachverständige ernennen, wenn es im Interesse der Strafsache liegt.

    6 Sie kann vor der Erteilung des Auftrags einen Kostenvoranschlag verlangen.

    7 Beantragt die Privatklägerschaft ein Gutachten, so kann die Verfahrensleitung die Erteilung des Auftrages von der Leistung eines Kostenvorschusses durch die Privatklägerschaft abhängig machen.

    (1) SR 311.0

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 184 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220498Mord und WiderrufSchuldig; Opfer; Beschuldigte; Asservate-Nr:; Verteidigung; Beschuldigten; Gutachten; Opfers; Recht; Verletzungen; Vorinstanz; Berufung; Schwarz; Privatkläger; Urteil; Bierdose; Reanimation; Verletzungsbild; Amtlich; Amtliche; Privatklägers; Brust; Anklage; Alkohol; Rippen; Hörde; Schwere; Verweis; Recht
    ZHSB220524Versuchter Diebstahl etc.Berufung; Berufungskläger; Dossier; Massnahme; Fähig; Higkeit; Urteil; Recht; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Berufungsklägers; Gutachterin; Schuldig; Therapie; Gutachten; Beschuldigte; Behandlung; Verfügung; Psychisch; Gungen; Störung; Taten; Schuldfähigkeit; Psychische
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVR180011Rekurs gegen Verrechnungsanzeige
    ZHVR180006Rekurs gegen Verrechnungsanzeige
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 IV 22 (6B_1320/2020)
    Regeste
    Art. 184 Abs. 3 StPO ; Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht. Der aus Art. 184 Abs. 3 Satz 1 StPO fliessende Anspruch, sich zur sachverständigen Person und zu den Gutachterfragen zu äussern, besteht auch bei der Ernennung amtlicher Sachverständiger i.S.v. Art. 183 Abs. 2 StPO (E. 5.4).
    Anklage; Anklagesachverhalt; Ständig; Mehrfache; Gallen; Sachverständige; Mehrfachen; Kantons; Verletzung; Person; Beschwerde; Urteil; Sachverständigen; Qualifizierte; Beweis; Gutachten; Waffe; Sachbeschädigung; Verkehrsregeln; Gehör; Sachverständige; Gutachterfragen; Parteien; Raubes; Motorfahrzeugs; Verweigerung; Entzug; Aberkennung; Ausweises; Anklagesachverhalte
    146 IV 1 (6B_933/2018)  a Art. 56 Abs. 3 StGB , Art. 184 f. und 189 StPO; Verwertbarkeit und Beweiswert eines forensisch-psychiatrischen Aktengutachtens; Einholung einer Zweitexpertise; fremdanamnestische Erhebungen des Gutachters. Anforderungen an ein Aktengutachten bei verweigerter persönlicher Untersuchung (E. 3.2). Die Einholung eines Zweitgutachtens ist nicht nur in den Fällen nach Art. 189 StPO zulässig (E. 3.3). Bei Angehörigen des Exploranden telefonisch erhobene Auskünfte: Qualifizierung (vgl. Art. 185 Abs. 3 und 4 StPO ) offengelassen, zumal die Angaben nicht geeignet waren, zu anderen als gutachterlich-medizinischen Zwecken verwendet zu werden (E. 3.4). Störung; Psychisch; Psychische; Persönlichkeit; Recht; Schwere; Massnahme; Psychischen; Gutachter; Urteil; Beschwerde; Diagnose; Untersuchung; Beschwerdeführer; Gutachten; Schweren; Psychiatrische; Schwere; Medizinisch; Kriterien; Reiche; Akten; Hende; Medizinische; Vorinstanz; Sachverständige; Narzisstische; Klassifikation; Rechtlich; Dominanz

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2019.67Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB) und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB), jeweils i.V.m. Art. 98 LFG
    Schuldig; Beschuldigte; Anflug; Bremse; Schirm; Unfall; Beschuldigten; Privatkl?ger; Gericht; Linke; Str?mung; Pr?fung; Gleitschirm; Urteil; Queranflug; Pilot; K?rper; Recht; Linken; T?ter; Absturz; H?he; Recht; Str?mungsabriss; Punkt; Fahrl?ssig; Endanflug; K?rperverletzung
    BP.2018.39Auftrag an eine sachverständige Person (Art. 184 StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Verteidiger; Bundesstrafgericht; Gutachterauftrag; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Sachverst?ndige; Person; Rechtsanwalt; Gutachterauftrages; Beschwerdegegnerin; Einwendungen; M?glichkeit; expertise; Mandat; Bundesanwaltschaft; Auskunftsperson; Parteien; Philippe; Beschluss; Rechtsmittel; Abzuweisen; Currat; Entscheid; Verletzung; Wesentlichen; Stellen; Antr?ge
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