Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 182 DBG vom 2025

Art. 182 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 182 Verfahren Allgemeines

1 Nach Abschluss der Untersuchung erlässt die zuständige kantonale Behörde eine Verfügung und eröffnet sie der betroffenen Person schriftlich. (1)

2 Gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide kann beim Bundesgericht nach Massgabe des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (2) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geführt werden. Die Strafgerichtsbarkeit ist ausgeschlossen. (3)

3 Die Vorschriften über die Verfahrensgrundsätze, das Veranlagungs- und das Beschwerdeverfahren gelten sinngemäss.

4 Der Kanton bezeichnet die Amtsstellen, denen die Verfolgung von Steuerhinterziehungen und von Verletzungen von Verfahrenspflichten obliegt.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 26. Sept. 2014 (Anpassungen an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 779; BBl 2012 2869).
(2) SR 173.110
(3) Fassung gemäss Art. 51 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. März 2008 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 182 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7W 20 57Verletzung der Verfahrenspflichten durch Ehegatten. Erfordernis der individuellen Strafzumessung (E. 2.4), Untersuchungspflicht betreffend die Strafzumessungsfaktoren und Anspruch auf mündliche Anhörung (E. 2.5 f.), Gehörsverletzung, wenn im Bussen- und Einspracheentscheid ohne Abklärung floskelhaft auf das Verschul-den und die persönlichen Verhältnisse verwiesen wird (E. 3.2 ff.), Unzulässige Kostenauflage im Einspracheverfahren zulasten bei-der Ehegatten, wenn nur ein Ehegatte die Bussenverfügung anficht (E. 3.6), Keine Steuersubstitution unter Ehegatten (E. 4).Busse; Einsprache; Bussen; Ehegatte; Zumessung; Verfahren; Verfahrens; Ehegatten; Recht; Einspracheentscheid; Begründung; Verschulden; Vorinstanz; Steuererklärung; Verhältnisse; Entscheid; Verfahrenspflichten; Umstände; Hinsicht; Recht; Verfügung; Steuersubstitut; Steuerbehörde; Mahnung; Bussenverfügung; Steuersubstitution; Verletzung
LU7W 15 25Es liegt in der Untersuchungspflicht der Steuerstrafbehörde, im Rahmen einer persönlichen Befragung den subjektiven Sachverhalt einlässlich zu ergründen müssen (E. 4.3.4.1).

Die grosse Übereinstimmung von erstinstanzlichen Strafgerichtsverfahren mit dem Steuerjustizverfahren der ersten Gerichtsinstanz erfordert, im Steuerjustizverfahren erster Instanz die Möglichkeit zu eröffnen, Beweislücken mit Bezug auf den Anklagesachverhalt zu schliessen. Eine Rückweisung zur Ergänzung der Sachverhalts im Verwaltungsverfahren würde den strafprozessualen Regeln widersprechen (E. 4.3.4.3).

Verfahren; Tatbestand; Untersuchung; Ermessensveranlagung; Verfahren; Gericht; Organ; Tatbestands; Beweis; Steuerhinterziehung; Schweizerischen; Vorsatz; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter; Fahrlässig; Annahme; Erwägungen; Hinterziehung; Untersuchungspflicht; Urteil; Sachverhalt; Verletzung; Zweifel; Rückweisung; Eventualvorsatz; Täter; Unvorsichtigkeit

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHGB.2019.00003Ordnungsbussenverfahren, anwendbares Verfahrensrecht.Steuer; Richt; Einsprache; Beschuldigte; Verfahren; Recht; Verwaltung; Beschuldigten; Ordnungsbussen; Vorinstanz; Rechtsvertreter; Entscheid; Busse; Steueramt; Steuerperiode; Einspracheverfahren; Anhörung; Prozessordnung; Bundesgesetz; Bussen; Verwaltungsgericht; Rückzug; Akten; Einzelrichter; Instanz; Bundessteuer; Vorladung; Bussenverfügung; E-Mail
ZHPB.2006.00020Fristlose KündigungKündigung; Arbeit; Regierungs; Regierungsrat; Recht; Untersuchung; Stellung; Stellungnahme; Steueramt; Person; Entscheid; Beschwerdeführers; Verwaltung; Arbeitsverhältnis; Untersuchungsbericht; Steueramts; Frist; Praxis; OKStA; Verfahren; Weisung; Arbeitsverhältnisses; Fälle; Hinweis; Kanton
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7342/2008Amts- und RechtshilfeQuot;; Steuer; Recht; Bundes; Amtshil; Amtshilfe; Beschwer; Perso; Person; Recht; Beschwerde; Beschwerdefüh; Beschwerdeführe; Verfah; Verfahren; Personen; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; DBA-US; DBA-USA; Gesell; Gesellschaft; Verfahren; Steuerbe; Abgabe; ügung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kaufmann, Richner, Frei Hand zum DBG2009
Sieber, Schweizer, Kaufmann, Richner, Frei Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I, 2b2008