Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.
Art. 181 DBG vom 2025
Art. 181 Juristische Personen Allgemeines (1)
1 Werden mit Wirkung für eine juristische Person Verfahrenspflichten verletzt, Steuern hinterzogen oder Steuern zu hinterziehen versucht, so wird die juristische Person gebüsst.
2 Werden im Geschäftsbereich einer juristischen Person Teilnahmehandlungen (Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung) an Steuerhinterziehungen Dritter begangen, so ist Artikel 177 auf die juristische Person anwendbar.
3 Die Bestrafung der handelnden Organe oder Vertreter nach Artikel 177 bleibt vorbehalten.
4 Bei Körperschaften und Anstalten des ausländischen Rechts und bei ausländischen Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit gelten die Absätze 1–3 sinngemäss.
(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, in Kraft seit 1. Jan. 2010 ([AS 2008 4453]; [BBl 2006 8795]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.