Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 170 DBG vom 2025

Art. 170 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 170 (1) Arrest

1 Die Sicherstellungsverfügung gilt als Arrestbefehl nach Artikel 274 SchKG (2) . Der Arrest wird durch das zuständige Betreibungsamt vollzogen.

2 Die Einsprache gegen den Arrestbefehl nach Artikel 278 SchKG ist nicht zulässig.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 2 des Steuererlassgesetzes vom 20. Juni 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 9; BBl 2013 8435).
(2) SR 281.1

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 170 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170231Vollzogener Arrest / Sicherstellungsverfügung vom 31. Mai 2017 (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Arrest; Betreibungsamt; Arrestbefehl; Steueramt; Sicherstellungsverfügung; Arrestgegenstand; Verfahren; Vorinstanz; Bezirksgericht; Eheleute; SchKG; Vollzug; Urteil; Gemeinde; Aufsichtsbehörde; Arrestvollzug; Kammer; Beschwerdeverfahren; Sucharrest; Bundesgericht; Obergericht; Konkurs; Oberrichter; Gemeindeverwaltung; Kilchberg; Horgen; Konto; Arresturkunde
ZHPS170201Aufrechterhaltung des Arrestbeschlages im Arrestverfahren (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Arrest; Steuer; Betreibung; Recht; Sicherstellung; SchKG; Betreibungsamt; Schweiz; Verfahren; Wohnsitz; Sicherstellungsverfügung; Vorinstanz; Beschwerdegegner; Arrestbefehl; Sicherheit; Arrestgr; Bundesgericht; Prosequierung; Einleitung; Sicherheitsleistung; Steuerarrest; Veranlagung; Aufsichtsbehörde; Steuern; Arreste
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2024.55-Recht; Sicherstellung; Sicherstellungsverfügung; Steuer; Rechtsöffnung; Bundesgericht; Betreibung; Entscheid; Urteil; Rechtskraft; Schweiz; Schweizerische; Rechtsmittel; Verfügung; Vollstreckbarkeit; Arrest; Verfahren; Sicherheitsleistung; Veranlagung; Verwaltung; Eidgenossenschaft; Beschwerdegegner; Bundesgerichts; SchKG; Schweizerischen; Verfahrens
SOZKBES.2024.54-Recht; Sicherstellung; Sicherstellungsverfügung; Steuer; Rechtsöffnung; Bundesgericht; Betreibung; Entscheid; Urteil; Rechtskraft; Rechtsmittel; Tessin; Verfügung; Vollstreckbarkeit; Arrest; Verfahren; Sicherheitsleistung; Kanton; Veranlagung; Verwaltung; Beschwerdegegner; Bundesgerichts; SchKG; Verfahrens; Gerichtsurteil; Arrestbefehl
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marti, Hans, Schweizer, Frey Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2017
Hans, Schweizer, Frey Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2017