Art. 169 CPS de 2024
Art. 169 Détournement de valeurs patrimoniales mises sous main de justice (1)
Quiconque, de manière causer un dommage ses créanciers, dispose arbitrairement d’une valeur patrimonialesaisie ou séquestrée,inventoriée dans une poursuite pour dettes ou une faillite,portée un inventaire constatant un droit de rétention ouappartenant l’actif cédé dans un concordat par abandon d’actifou l’endommage, la détruit, la déprécie ou la met hors d’usageest puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 169 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220111 | Arrest | Arrest; SchKG; Entscheid; Forderung; Recht; Schweiz; Gläubiger; LugÜ; Entscheide; Betreibung; Arrestbefehl; Arrestgr; Schuldner; Kosten; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Gericht; Raiffeisen; Raiffeisenbank; Kantons; Zivil; Verfügung; Konto; Forderungen; Horgen; Bezirksgericht; Frist; Entscheides |
ZH | PS170226 | Pfändungsurkunde (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Schuld; Schuldner; Schuldnerin; Pfändung; Interesse; Verwertung; Betreibungs; Betreibungsamt; Pfändungsurkunde; SchKG; Grundstück; Forderung; Gläubiger; Liegenschaft; Grundstückgewinnsteuer; Vorinstanz; Beschwerde; Verfahre; Verfahren; Obergericht; Entscheid; Feststellung; Aufsichtsbehörde; Recht; Übrigen; Position; ührt |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.29 | - | Beschuldigte; Apos; Beschuldigten; Verfügung; Betreibungsamt; Urteil; Verfahren; Berufung; Betrag; Staat; Vermögenswert; Existenzminimum; Verfahrens; Anklageschrift; Mietzins; Pfändung; Beschlag; Vermögenswerte; Ungehorsam; Verfügungen; Thal-Gäu; Urteils; Parteientschädigung; Recht; Einkommen; Tatzeit; Verfahrenskosten; Quote |
SO | SCBES.2022.50 | - | Betreibungsamt; Schuldbetreibung; Konkurs; Verdienstübersicht; Aufsichtsbehörde; Verdienstübersichten; Betreibungsamtes; Frist; Pfändung; Urteil; Präsident; Marti; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller; Thal-Gäu; Belege; Einkünfte; Auslagen; Behauptung; Briefkasten; Sachverhalt; SchKG; Entscheid; Bundesgericht; Geschäftsnummer:; SCBES; Instanz:; Schuldbetreibungs; Konkurskammer |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 59 (6B_389/2019) | Art. 97 Abs. 3 StGB , Art. 366 ff. StPO ; Verfolgungsverjährung bei Aufhebung eines Abwesenheitsurteils. Ein Abwesenheitsurteil im Sinne von Art. 366 ff. StPO gilt nur unter der resolutiven Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt kein Gesuch um neue Beurteilung eingereicht und das Abwesenheitsurteil durch ein neues Urteil ersetzt wird, als erstinstanzliches Urteil gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB . Ergeht in Gutheissung des Gesuchs um Neubeurteilung ein neues Urteil, fällt das Abwesenheitsurteil dahin. Die zwischen den beiden Urteilen verstrichene Zeit muss bei der Verfolgungsverjährung angerechnet werden (E. 3.4). | Urteil; Abwesenheit; Verjährung; Abwesenheitsurteil; Recht; Anklage; Recht; Verfolgungsverjährung; Anklagepunkt; Verfahren; Bezirksgericht; Entscheid; Verjährungsrecht; Sinne; Gesuch; Münchwilen; Hauptverhandlung; Taten; Neubeurteilung; Vermögens; Anklagepunkte; Verjährungsrechts; Verjährungsfrist; Person; Schweizerische; Kantons; Thurgau; Vermögenswerte; Anklagepunkten |
121 IV 353 | Art. 169 StGB; Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte. Die Verpflichtung des Schuldners, die mit Beschlag belegten Gegenstände zu erhalten, begründet weder gegenüber dem Gläubiger noch gegenüber den Betreibungs- und Konkursbehörden eine Garantenpflicht. Das blosse Untätigbleiben stellt daher keine eigenmächtige Verfügung im Sinne von Art. 169 StGB dar. | Retention; Verfügung; Gläubiger; Recht; Vorinstanz; Sache; Urteil; Betreibungs; Sachen; Schuldner; Beschlag; Konkurs; Schuldners; Firma; Retentionsbeschlag; Eigentum; Abholung; Tatbestand; Käufer; ALBRECHT; Privatklägerin; Über; Betreibungsamt; Verstrickungsbruchs; Tathandlung |