Militärstrafgesetz (MStG) Art. 169

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 169 MStG vom 2025

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Art. 169 Verunreinigung des Trinkwassers

1 Wer vorsätzlich das Trinkwasser für Menschen oder Haustiere mit gesundheitsschädlichen Stoffen verunreinigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft. (1)

2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 I 254Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG: Der Angeschuldigte ist legitimiert, den virtuellen Konflikt vor Bundesgericht zu bringen. Wird er von den bürgerlichen Behörden verfolgt, so steht ihm das Beschwerderecht solange zu, als er nicht durch sein Verhalten klar zum Ausdruck gebracht hat, dass er sich der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterwerfe. ürgerliche; Gericht; ürgerlichen; Kompetenzkonflikt; Staatsanwaltschaft; Angeschuldigte; Bundesgericht; Gerichtsbarkeit; Zuständigkeit; Behörde; Urteil; Behörden; Oberauditor; Bezirksgericht; Beschwerde; Obergericht; Bremgarten; Widerhandlung; Antrag; Verfügung; Angeschuldigten; ärischen; Recht; Arrest; Verfahren; Verfahren; Kantons; Beschwerderecht; Verhalten; Akten