Art. 157 Verteilung
1 Aus dem Pfanderlös werden vorweg die Kosten für die Verwaltung, die Verwertung und die Verteilung bezahlt. (1)
2 Der Reinerlös wird den Pfandgläubigern bis zur Höhe ihrer Forderungen einschliesslich des Zinses bis zum Zeitpunkt der letzten Verwertung und der Betreibungskosten ausgerichtet. (1)
3 Können nicht sämtliche Pfandgläubiger befriedigt werden, so setzt der Betreibungsbeamte, unter Berücksichtigung des Artikels 219 Absätze 2 und 3 die Rangordnung der Gläubiger und deren Anteile fest.
4 Die Artikel 147, 148 und 150 finden entsprechende Anwendung.
(1) (2)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220055 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Berufung; Läge; Gerin; Fungsklägerin; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Betreuung; Instanz; Unterhalts; Berufungsbeklagten; Kinder; Betreuungs; Vorinstanz; Schul; Einkommen; Fahre; Betreuungsunterhalt; Unterhaltsbeiträge; Über; Rechnet; Phase; Berücksichtigen; Abänderung; Pensum; Partei; Licher; Rungen; Monatlich |
ZH | PS170284 | Verteilungsliste (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführeri; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Auflage; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Betreibung; Betreibungsamt; SchKG; Verfügung; Gesetzlich; Gesetzliche; Einsicht; Pfandrecht; Beschwerdefrist; Nichtigkeit; Verteilung; Aufsichtsbehörde; Anzeige; Urteil; Gungen; Rüti; Zustellung; Pfandrechte; Gläubiger; Lastenverzeichnis; Verwertung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
122 III 246 | Art. 157 SchKG. Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung. Die bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung anfallenden Grundstückgewinnsteuern sind als Kosten der Verwertung im Sinne von Art. 157 Abs. 1 SchKG zu betrachten und demzufolge vom Bruttoerlös abzuziehen und zu bezahlen, bevor der Nettoerlös an die Gläubiger verteilt wird (Art. 157 Abs. 2 SchKG). | SchKG; Betreibung; Grundstückgewinnsteuer; Verteilung; Winterthur; Verteilungsplan; Liegenschaft; Verwertung; Sinne; Zürcher; Kantonalbank; Betreibungsamt; Grundpfandverwertung; Bruttoerlös; Obergericht; Kantons; Stadt; Rekurs; Abzuziehen; Verteilt; Betreibungsamtes; KatNr; Grundpfandgläubiger; Verteilenden; Schuldbetreibung; Beschluss; Steigerungserlös; Verwertungskosten; Abgezogen; Urteil |
116 III 56 | Verzinsung der Schuld bei der Lohnpfändung (Art. 12 Abs. 2 SchKG). Bei der Lohnpfändung hört die Pflicht des Schuldners zur Verzinsung seiner Schuld in dem Umfang und von dem Zeitpunkt an auf, da beim Betreibungsamt Lohnquoten des Schuldners eingehen. | Schuld; Betreibung; Lohnpfändung; Betreibungsamt; SchKG; Gläubiger; Zahlung; Schuldner; Lohnquoten; Schuldbetreibung; Schuldbetreibungs; Schuldners; Zeitpunkt; Gläubigerin; Forderung; Bremgarten; Verteilung; Entscheid; Lipo-Möbelposten; Verzinsung; Zinsberechnung; Auffassung; Pfändung; Rekurrentin; Zinsen; Kommentar; Auflage; Verwertung; Konkurskammer; Rekurs |