E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 157 SchKG vom 2024

Art. 157 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 157 Verteilung

1 Aus dem Pfanderlös werden vorweg die Kosten für die Verwaltung, die Verwertung und die Verteilung bezahlt. (1)

2 Der Reinerlös wird den Pfandgläubigern bis zur Höhe ihrer Forderungen einschliesslich des Zinses bis zum Zeitpunkt der letzten Verwertung und der Betreibungskosten ausgerichtet. (1)

3 Können nicht sämtliche Pfandgläubiger befriedigt werden, so setzt der Betreibungsbeamte, unter Berücksichtigung des Artikels 219 Absätze 2 und 3 die Rangordnung der Gläubiger und deren Anteile fest.

4 Die Artikel 147, 148 und 150 finden entsprechende Anwendung.

(1) (2)
(2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 157 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220055Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Läge; Gerin; Fungsklägerin; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Betreuung; Instanz; Unterhalts; Berufungsbeklagten; Kinder; Betreuungs; Vorinstanz; Schul; Einkommen; Fahre; Betreuungsunterhalt; Unterhaltsbeiträge; Über; Rechnet; Phase; Berücksichtigen; Abänderung; Pensum; Partei; Licher; Rungen; Monatlich
ZHPS170284Verteilungsliste (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführeri; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Auflage; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Betreibung; Betreibungsamt; SchKG; Verfügung; Gesetzlich; Gesetzliche; Einsicht; Pfandrecht; Beschwerdefrist; Nichtigkeit; Verteilung; Aufsichtsbehörde; Anzeige; Urteil; Gungen; Rüti; Zustellung; Pfandrechte; Gläubiger; Lastenverzeichnis; Verwertung
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 246Art. 157 SchKG. Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung. Die bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung anfallenden Grundstückgewinnsteuern sind als Kosten der Verwertung im Sinne von Art. 157 Abs. 1 SchKG zu betrachten und demzufolge vom Bruttoerlös abzuziehen und zu bezahlen, bevor der Nettoerlös an die Gläubiger verteilt wird (Art. 157 Abs. 2 SchKG). SchKG; Betreibung; Grundstückgewinnsteuer; Verteilung; Winterthur; Verteilungsplan; Liegenschaft; Verwertung; Sinne; Zürcher; Kantonalbank; Betreibungsamt; Grundpfandverwertung; Bruttoerlös; Obergericht; Kantons; Stadt; Rekurs; Abzuziehen; Verteilt; Betreibungsamtes; KatNr; Grundpfandgläubiger; Verteilenden; Schuldbetreibung; Beschluss; Steigerungserlös; Verwertungskosten; Abgezogen; Urteil
116 III 56Verzinsung der Schuld bei der Lohnpfändung (Art. 12 Abs. 2 SchKG). Bei der Lohnpfändung hört die Pflicht des Schuldners zur Verzinsung seiner Schuld in dem Umfang und von dem Zeitpunkt an auf, da beim Betreibungsamt Lohnquoten des Schuldners eingehen. Schuld; Betreibung; Lohnpfändung; Betreibungsamt; SchKG; Gläubiger; Zahlung; Schuldner; Lohnquoten; Schuldbetreibung; Schuldbetreibungs; Schuldners; Zeitpunkt; Gläubigerin; Forderung; Bremgarten; Verteilung; Entscheid; Lipo-Möbelposten; Verzinsung; Zinsberechnung; Auffassung; Pfändung; Rekurrentin; Zinsen; Kommentar; Auflage; Verwertung; Konkurskammer; Rekurs
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz