Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 153
Zusammenfassung der Rechtsnorm VTS:
Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.
Art. 153 VTS vom 2025
Art. 153 Bremsen
1 Kleinmotorräder mit mehr als zwei Rädern und Leichtmotorfahrzeuge müssen mit einer Betriebs- und einer Feststellbremse ausgerüstet sein. Für die Bremsen gilt:a. Die Betriebsbremse kann bestehen aus:1. zwei voneinander unabhängigen Bremsen, die bei gleichzeitiger Betätigung auf alle Räder wirken; oder 2. einer Bremse, die auf alle Räder wirkt, und einer abstufbaren Hilfsbremse.b. Die Feststellbremse muss auf die Räder mindestens einer Achse wirken. Die Hilfsbremse nach Buchstabe a Ziffer 2 darf als Feststellbremse benützt werden. (1)
2 Die Wirkung der Bremsen sowie das Prüfverfahren richten sich nach Anhang 7.
(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015 ([AS 2015 1321]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.