Art. 150 CPS dal 2024
Art. 150 Conseguimento fraudolento di una prestazione
Chiunque, senza pagare, ottiene fraudolentemente una prestazione sapendo che la stessa è data soltanto a pagamento, in modo particolare l’utilizzazione di un mezzo di trasporto pubblico,l’accesso ad una rappresentazione, ad un’esposizione o ad una manifestazione simile,il funzionamento di un impianto per l’elaborazione di dati o di un apparecchio automatico,è punito, a querela di parte, con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.
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Art. 150 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230029 | Mehrfacher Diebstahl etc. und Widerruf | Beschuldigte; Dossier; Asservate; Asservate-; Kantons; Freiheits; Staatsanwalt; Sinne; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Asservate-Nr; Beschuldigten; Verteidigung; Berufung; Delikt; Recht; Privatkläger; Diebstahl; Urteil; Entscheid; Vollzug; Geldstrafe; Vorinstanz; Verfügung; Geschädigten; Busse |
ZH | SB220257 | Gewerbsmässiger Diebstahl etc. und Widerruf | Beschuldigte; Dossier; Asservat; Beschuldigten; Verteidigung; Sinne; DNA-Spur; Recht; Vorinstanz; Wattetupfer; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Diebstahl; Daten; Sachverhalt; Aussage; Geschädigte; Verfahren; Aussagen; Delikt; Berufung; Anklage; Person; Schaden; Privatkläger |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2017.36 (AG.2019.721) | mehrfaches versuchtes Erschleichen einer Leistung | Berufung; Berufungskläger; Staatsanwaltschaft; Codes; Über; Gericht; Berufungsklägers; Basel; Basel-Stadt; Nascam; Verfahren; Recht; Recht; Person; Nascam-Code; Leistung; Cardsharing; Antrag; Verfahren; Deutschland; Nascam-Codes; Gerichts; Schweiz; Befehl; Verfolgung; Bezahlfernsehen; Gerät; Anklage |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 IV 1 (6B_584/2011) | Art. 150bis StGB; Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote. Der Betrieb eines Kartenfreigabesystems (cardsharing), das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, fällt für sich gesehen nicht unter den Tatbestand von Art. 150bis StGB (E. 2). Regeste b Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG; Recht, ein Werk oder eine Sendung weiterzusenden. Wer ein Kartenfreigabesystem betreibt, sendet die ausgestrahlten Sendungen nicht weiter im Sinne von Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG (E. 4). | Canal; Auteur; été; énal; édé; Action; émis; Canal+; émission; énale; Infraction; était; être; édéral; élévision; BARRELET/EGLOFF; émissions; Société; Edition; Tribunal; Dreambox; Distribution; écoder; écembre; Cette; Abonnement; Organisme; REHBINDER/VIGANÒ; Nagravision; érant |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Weissenberger | Basler Kommentar Strafrecht II | 2019 |