Codice penale svizzero (CPS)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 150 CPS dal 2024

Art. 150 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 150 Conseguimento fraudolento di una prestazione

Chiunque, senza pagare, ottiene fraudolentemente una prestazione sapendo che la stessa è data soltanto a pagamento, in modo particolare l’utilizzazione di un mezzo di trasporto pubblico,l’accesso ad una rappresentazione, ad un’esposizione o ad una manifestazione simile,il funzionamento di un impianto per l’elaborazione di dati o di un apparecchio automatico,è punito, a querela di parte, con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.


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Art. 150 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230029Mehrfacher Diebstahl etc. und WiderrufBeschuldigte; Dossier; Asservate; Asservate-; Kantons; Freiheits; Staatsanwalt; Sinne; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Asservate-Nr; Beschuldigten; Verteidigung; Berufung; Delikt; Recht; Privatkläger; Diebstahl; Urteil; Entscheid; Vollzug; Geldstrafe; Vorinstanz; Verfügung; Geschädigten; Busse
ZHSB220257Gewerbsmässiger Diebstahl etc. und WiderrufBeschuldigte; Dossier; Asservat; Beschuldigten; Verteidigung; Sinne; DNA-Spur; Recht; Vorinstanz; Wattetupfer; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Diebstahl; Daten; Sachverhalt; Aussage; Geschädigte; Verfahren; Aussagen; Delikt; Berufung; Anklage; Person; Schaden; Privatkläger
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.36 (AG.2019.721)mehrfaches versuchtes Erschleichen einer LeistungBerufung; Berufungskläger; Staatsanwaltschaft; Codes; Über; Gericht; Berufungsklägers; Basel; Basel-Stadt; Nascam; Verfahren; Recht; Recht; Person; Nascam-Code; Leistung; Cardsharing; Antrag; Verfahren; Deutschland; Nascam-Codes; Gerichts; Schweiz; Befehl; Verfolgung; Bezahlfernsehen; Gerät; Anklage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 IV 1 (6B_584/2011)Art. 150bis StGB; Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote. Der Betrieb eines Kartenfreigabesystems (cardsharing), das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, fällt für sich gesehen nicht unter den Tatbestand von Art. 150bis StGB (E. 2).
Regeste b
Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG; Recht, ein Werk oder eine Sendung weiterzusenden. Wer ein Kartenfreigabesystem betreibt, sendet die ausgestrahlten Sendungen nicht weiter im Sinne von Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG (E. 4).
Canal; Auteur; été; énal; édé; Action; émis; Canal+; émission; énale; Infraction; était; être; édéral; élévision; BARRELET/EGLOFF; émissions; Société; Edition; Tribunal; Dreambox; Distribution; écoder; écembre; Cette; Abonnement; Organisme; REHBINDER/VIGANÒ; Nagravision; érant

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeissenbergerBasler Kommentar Strafrecht II2019