Swiss Criminal Code (SCC)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 150 SCC from 2024

Art. 150 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 150 Obtaining a service without payment

Any person who obtains a service without paying, knowing that the service is only rendered against payment, and in particularmakes use of public transport,attends public performances, exhibitions or similar events,or obtains services from a data processing device or a vending machine,shall be liable on complaint to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 150 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230029Mehrfacher Diebstahl etc. und WiderrufBeschuldigte; Dossier; Asservate; Asservate-; Kantons; Freiheits; Staatsanwalt; Sinne; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Asservate-Nr; Beschuldigten; Verteidigung; Berufung; Delikt; Recht; Privatkläger; Diebstahl; Urteil; Entscheid; Vollzug; Geldstrafe; Vorinstanz; Verfügung; Geschädigten; Busse
ZHSB220257Gewerbsmässiger Diebstahl etc. und WiderrufBeschuldigte; Dossier; Asservat; Beschuldigten; Verteidigung; Sinne; DNA-Spur; Recht; Vorinstanz; Wattetupfer; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Diebstahl; Daten; Sachverhalt; Aussage; Geschädigte; Verfahren; Aussagen; Delikt; Berufung; Anklage; Person; Schaden; Privatkläger
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.36 (AG.2019.721)mehrfaches versuchtes Erschleichen einer LeistungBerufung; Berufungskläger; Staatsanwaltschaft; Codes; Über; Gericht; Berufungsklägers; Basel; Basel-Stadt; Nascam; Verfahren; Recht; Recht; Person; Nascam-Code; Leistung; Cardsharing; Antrag; Verfahren; Deutschland; Nascam-Codes; Gerichts; Schweiz; Befehl; Verfolgung; Bezahlfernsehen; Gerät; Anklage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 IV 1 (6B_584/2011)Art. 150bis StGB; Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote. Der Betrieb eines Kartenfreigabesystems (cardsharing), das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, fällt für sich gesehen nicht unter den Tatbestand von Art. 150bis StGB (E. 2).
Regeste b
Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG; Recht, ein Werk oder eine Sendung weiterzusenden. Wer ein Kartenfreigabesystem betreibt, sendet die ausgestrahlten Sendungen nicht weiter im Sinne von Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG (E. 4).
Canal; Auteur; été; énal; édé; Action; émis; Canal+; émission; énale; Infraction; était; être; édéral; élévision; BARRELET/EGLOFF; émissions; Société; Edition; Tribunal; Dreambox; Distribution; écoder; écembre; Cette; Abonnement; Organisme; REHBINDER/VIGANÒ; Nagravision; érant

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeissenbergerBasler Kommentar Strafrecht II2019