Art. 150 SCC from 2024
Art. 150 Obtaining a service without payment
Any person who obtains a service without paying, knowing that the service is only rendered against payment, and in particularmakes use of public transport,attends public performances, exhibitions or similar events,or obtains services from a data processing device or a vending machine,shall be liable on complaint to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.
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Art. 150 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230029 | Mehrfacher Diebstahl etc. und Widerruf | Beschuldigte; Dossier; Asservate; Asservate-; Kantons; Freiheits; Staatsanwalt; Sinne; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Asservate-Nr; Beschuldigten; Verteidigung; Berufung; Delikt; Recht; Privatkläger; Diebstahl; Urteil; Entscheid; Vollzug; Geldstrafe; Vorinstanz; Verfügung; Geschädigten; Busse |
ZH | SB220257 | Gewerbsmässiger Diebstahl etc. und Widerruf | Beschuldigte; Dossier; Asservat; Beschuldigten; Verteidigung; Sinne; DNA-Spur; Recht; Vorinstanz; Wattetupfer; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Diebstahl; Daten; Sachverhalt; Aussage; Geschädigte; Verfahren; Aussagen; Delikt; Berufung; Anklage; Person; Schaden; Privatkläger |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2017.36 (AG.2019.721) | mehrfaches versuchtes Erschleichen einer Leistung | Berufung; Berufungskläger; Staatsanwaltschaft; Codes; Über; Gericht; Berufungsklägers; Basel; Basel-Stadt; Nascam; Verfahren; Recht; Recht; Person; Nascam-Code; Leistung; Cardsharing; Antrag; Verfahren; Deutschland; Nascam-Codes; Gerichts; Schweiz; Befehl; Verfolgung; Bezahlfernsehen; Gerät; Anklage |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 IV 1 (6B_584/2011) | Art. 150bis StGB; Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote. Der Betrieb eines Kartenfreigabesystems (cardsharing), das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, fällt für sich gesehen nicht unter den Tatbestand von Art. 150bis StGB (E. 2). Regeste b Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG; Recht, ein Werk oder eine Sendung weiterzusenden. Wer ein Kartenfreigabesystem betreibt, sendet die ausgestrahlten Sendungen nicht weiter im Sinne von Art. 67 Abs. 1 lit. h und Art. 69 Abs. 1 lit. g URG (E. 4). | Canal; Auteur; été; énal; édé; Action; émis; Canal+; émission; énale; Infraction; était; être; édéral; élévision; BARRELET/EGLOFF; émissions; Société; Edition; Tribunal; Dreambox; Distribution; écoder; écembre; Cette; Abonnement; Organisme; REHBINDER/VIGANÒ; Nagravision; érant |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Weissenberger | Basler Kommentar Strafrecht II | 2019 |