Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 15 DBG vom 2025

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Art. 15 Steuerbefreiung

1 Die von der Steuerpflicht ausgenommenen begünstigten Personen nach Artikel 2 Absatz 2 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 (1) werden insoweit nicht besteuert, als das Bundesrecht eine Steuerbefreiung vorsieht. (2)

2 Bei teilweiser Steuerpflicht gilt Artikel 7 Absatz 1.

(1) SR 192.12
(2) Fassung gemäss Anhang Ziff. II 7 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6637; BBl 2006 8017).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7949/2010Direkte BundessteuerSteuer; Erlass; Steuererlass; Steuererlassverordnung; Steuer; Schuld; Bundesverwaltungsgericht; Person; Notlage; BEUSCH; Recht; Bundessteuer; Höhe; Entscheid; Gläubiger; Einkommen; Urteil; Voraussetzung; Busse; Verfahren; Schulden; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Steuern; Voraussetzungen; Berechnung; Steuerschuld; Bundesverwaltungsgerichts; Existenz
A-699/2009Direkte BundessteuerSteuer; Erlass; Steuererlass; Person; Steuererlassverordnung; Steuer; Bundesverwaltungsgericht; Notlage; Busse; Existenz; Vorinstanz; Steuern; BEUSCH; Existenzminimum; Gläubiger; Höhe; Schuld; Härte; Urteil; Voraussetzung; Vermögens; Einkommen; Bundesverwaltungsgerichts; Recht; Bundessteuer; Entscheid; Berechnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2010.15Beschlagnahme (Art. 46 VStrR).Steuer; Verfahren; VStrR; Steuer; Bundesstrafgericht; Einziehung; Recht; Beschwerdekammer; Beschlagnahme; Basel; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Untersuchung; Vermögenswerte; Steuerverfahren; Verfahren; Steuerhinterziehung; Kommentar; Steuerrecht; Recht; Verfügung; Steuerstrafverfahren; Parteien; Rechtsanwalt; Steuerverwaltung; Konto
BV.2010.58Beschlagnahme (Art. 46 VStrR).Steuer; Verfahren; VStrR; Steuer; Einziehung; Recht; Beschlagnahme; Bundesstrafgericht; Basel; Untersuchung; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Steuerverfahren; Entscheid; Steuerhinterziehung; Bundesgericht; Recht; Kommentar; Steuerrecht; Verfügung; Steuerstrafverfahren; Parteien; Steuerverwaltung