Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.
Art. 145 ZPO vom 2024
Art. 145 Stillstand der Fristen
1 Gesetzliche und gerichtliche Fristen stehen still:a. vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern;b. vom 15. Juli bis und mit dem 15. August;c. vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.
2 Dieser Fristenstillstand gilt nicht für:a. das Schlichtungsverfahren;b. das summarische Verfahren.
3 Die Parteien sind auf die Ausnahmen nach Absatz 2 hinzuweisen.
4 Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Stillstand der Fristen sind für alle Klagen nach dem SchKG (1) , die vor einem Gericht einzureichen sind, anwendbar. Sie sind für die Beschwerde vor der Aufsichtsbehörde nicht anwendbar. (2)
(1) [SR 281.1]
(2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 ([AS 2023 491]; [BBl 2020 2697]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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