Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 136a
Zusammenfassung der Rechtsnorm VTS:
Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.
Art. 136a VTS vom 2025
Art. 136a (1) Anzahl Plätze
Die Anzahl Plätze der Fahrzeuge darf einschliesslich Führer oder Führerin höchstens betragen für:
| Plätze |
---|
a. Kleinmotorräder nach Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 2 | 2 |
b. dreirädrige Motorfahrzeuge zum Personentransport | 5 |
c. dreirädrige Motorfahrzeuge zum Sachentransport | 2 |
d. Leichtmotorfahrzeuge | 2 |
e. Kleinmotorfahrzeuge zum Personentransport ohne geschlossenen Aufbau | 2 |
f. Kleinmotorfahrzeuge zum Personentransport ohne geschlossenen Aufbau, aber mit Schutzeinrichtung gegen das Überrollen | 3 |
g. Kleinmotorfahrzeuge zum Personentransport mit geschlossenem Aufbau | 4 |
h. Kleinmotorfahrzeuge zum Sachentransport | 2 |
(1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 ([AS 2016 5133]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.