Codice di procedura penale (CPP)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPP:



Art. 125 CPP dal 2024

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Art. 125 Garanzia per le pretese nei riguardi dell’accusatore privato

1 Ad istanza dell’imputato, l’accusatore privato, purché non sia vittima ai sensi dell’articolo 116, deve prestare garanzie per i dispendi prevedibili causati dalle sue conclusioni sugli aspetti civili se:

  • a. non ha domicilio o sede in Svizzera;
  • b. risulta insolvibile, segnatamente se è stato dichiarato il fallimento nei suoi confronti, se è in corso una procedura concordataria o se vi sono attestati di carenza di beni;
  • c. per altri motivi vi è da temere che le pretese dell’imputato siano seriamente compromesse o vanificate.
  • 2 Chi dirige il procedimento in giudizio decide sull’istanza. (1) Stabilisce l’entit della garanzia fissando un termine per prestarla.

    3 La garanzia può essere prestata in contanti oppure per il tramite di una banca o assicurazione con stabile organizzazione in Svizzera.

    4 Successivamente la garanzia può essere aumentata, ridotta o soppressa.

    (1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 17 giu. 2022, in vigore dal 1° gen. 2024 (RU 2023 468; FF 2019 5523).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 125 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDJug/2014/30-Appel; Appelant; érobé; écembre; ésée; éposé; Office; évenu; -monnaie; étier; éfenseur; Argent; éléphonique; érobée; Lappel; Arrondissement; Alain; Dubuis; écédent; érobées; Yverdon; Auteur; éfaut
    SZSTK 2019 72BetrugBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; U-act; Geschäft; Privatklägers; KG-act; Urteil; Berufung; Vi-act; Vermögens; Betrug; Lügen; Gespräch; Konto; Mitbeschuldigte; Zivilforderung; Fragen; Anklage; Bankpapiere; Bereicherung; Dispositiv; Staat; Recht; ürde
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2020.187 (AG.2020.668)Auslieferung und Video-KonfrontationseinvernahmeRecht; Beschwer; Einvernahme; Staat; Staatsanwaltschaft; Auslieferung; Verfahren; Beschwerdeführers; Schweiz; Konfrontation; Verfahrens; Gericht; Verfügung; Verteidiger; Video-Konfrontation; Person; Konfrontationseinvernahme; Rechtspflege; Verteidigung; Prozessordnung; Basel; Video-Konfrontationseinvernahme; Schweizer; Entscheid; Interesse; önnen
    BSBES.2020.131 (AG.2021.15)Abweisung des Gesuchs der amtlichen Verteidigung (Art. 132 StGB) (BGer 1B_72/2021 vom 09.04.2021)Gericht; Verteidigung; Recht; Gericht; Staat; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gerichtspräsident; Entscheid; Verfahrens; Verteidiger; Person; Anklage; Anklageschrift; Freiheitsstrafe; Voraussetzung; Verfügung; Hinsicht; Gesuch; Gummiprismen; Beschwerdeführers; Rechtspflege; Basel; Gewalt; Teilnahme
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 55 (6B_117/2020)
    Regeste
    Art. 3 EMRK , Art. 431 StPO , Art. 125 Ziff. 2 OR ; Entschädigung für rechtswidrige Haftbedingungen im Anschluss an die strafrechtliche Beurteilung; Verpflichtung besonderer Natur; Ausnahme vom Grundsatz der Verrechnung mit den Kosten des Strafverfahrens. Die besondere Natur der Genugtuung, die aufgrund gegen Art. 3 EMRK verstossender Haftbedingungen zugesprochen wird, verlangt eine tatsächliche Erfüllung im Sinne von Art. 125 Ziff. 2 OR (E. 2.5). Ein solcher Anspruch, der im Rahmen eines Staatshaftungsverfahrens geltend gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung der beschuldigten Person mit den ihr auferlegten Kosten des Strafverfahrens verrechnet werden (E. 2.6).
    étention; édure; éparation; éance; être; énal; énale; Indemnité; Indemnisation; édé; Tribunal; éancier; édéral; évenu; égal; éciale; ément; Arrêt; éré; éférence; également; éances; Autre; éduit; Requête; Message; Verfahrens; éposée; Autorité; écision
    126 I 19Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 4 aBV, Art. 29 Abs. 2 BV); von der Anklage abweichende rechtliche Würdigung im Strafurteil. Direkt gestützt auf den Anspruch auf rechtliches Gehör hat ein Angeklagter Anspruch darauf, zu einer von der Anklage abweichenden rechtlichen Würdigung des ihm vorgeworfenen Sachverhalts Stellung nehmen zu können, wenn eine schärfere Strafe droht (E. 2c/aa; Bestätigung der Rechtsprechung); Gleiches gilt, wenn der Betroffene wegen eines anderen Straftatbestands als in der Anklage beantragt verurteilt werden soll und er nicht mit der neuen Würdigung rechnen musste, es sei denn, eine Anhörung hätte keine Auswirkung auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte haben können (E. 2d/bb; Präzisierung der Rechtsprechung). Eine Bestrafung wegen Verletzung einer anderen Verkehrsregel ist eine Verurteilung wegen eines anderen Straftatbestands (E. 2d/aa). Damit musste der Angeklagte im vorliegenden Fall nicht rechnen und dies hatte Auswirkungen auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte (E. 2e). Anklage; Anspruch; Gehör; Geschwindigkeit; Urteil; Kantons; Urteil; Würdigung; Verurteilung; Angeklagte; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Sachverhalt; Obergericht; Stellung; Rechtsprechung; Kantonsgerichtspräsident; Anklagegrundsatz; Gericht; Verteidigung; Verteidigungsrechte; Verletzung; Verkehrsregel; Befehl; Sichtweite; Vorwurf