Codice penale svizzero (CPS) Art. 125

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 125 CPS dal 2024

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Art. 125 Lesioni colpose

1 Chiunque per negligenza cagiona un danno al corpo o alla salute d’una persona è punito, a querela di parte, con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria (1) .

2 Se la lesione è grave, il colpevole è perseguito d’ufficio.

(1) Nuova espr. giusta il n. II 1 cpv. 2 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669). Di detta mod. é tenuto conto in tutto il presente Libro.

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 125 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230291vorsätzliche Tötung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger
ZHUE230429NichtanhandnahmeRecht; Ernährung; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegner; Spital; Eltern; Körper; Nahrung; Anzeige; Verhalten; Zürich-Limmat; Nichtanhandnahmeverfügung; Körperverletzung; Pflicht; Verfahren; Unterlassung; Nahrungszufuhr; Sonde; Verfügung; Standort; Zeitraum; Rechtsvertreter; Ernährungssituation
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.68-Beschuldigte; Beschuldigten; Schuss; Person; Lokal; Recht; Personen; Aussage; Toilette; Privatkläger; Urteil; Korridor; Waffe; Lebens; Vorhalt; Staat; Schussabgabe; Aussagen; Apos; Körper; Rechtsanwalt; Pistole; Berufung; Körperverletzung; äter
SOSTBER.2022.4-Beschuldigte; Kurve; Fahrzeug; Recht; Geschwindigkeit; Überholmanöver; Beschuldigten; Kollision; Urteil; Unfall; Täter; Meter; Rechtskurve; Verkehr; Verletzung; Strasse; Überholen; Tötung; Urteils; Beruf; Berufung; ässige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 97Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Sinne; HIV-Infektion; Vorinstanz; HI-Virus; Personen; Urteil; Entscheid; Anklage; Rechtsprechung; Behandlung; Bundesgericht; Gesundheit; Geschädigten; Krankheit; Würdigung; Generalklausel; Infizierung; Tatbestand; Verbreitens; Freiheitsstrafe
139 IV 214 (6B_337/2012)Übertragung der HIV-Infektion durch ungeschützten Sexualverkehr; Körperverletzung. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der medizinischen Behandlungsfortschritte lässt sich heute nicht mehr sagen, dass die HIV-Infektion schon als solche lebensgefährlich im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist. Sie stellt indessen nach wie vor eine nachteilige pathologische Veränderung mit Krankheitswert dar und ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als einfache oder als schwere Körperverletzung zu qualifizieren (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.4). Infektion; Körper; Körperverletzung; Recht; HIV-Infektion; Sinne; Rechtsprechung; Virus; Behandlung; Bundesgericht; Wahrscheinlichkeit; Ziffer; Krankheit; Urteil; Kantons; HI-Virus; Recht; Infizierte; Medikamente; Genugtuung; Barkeit; HIV-Infizierte; Oberstaatsanwaltschaft; Übertragung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2917/2012Ordentliche EinbürgerungEinbürgerung; Schweiz; Sicherheit; Bundes; Bürger; Vorinstanz; Akten; Fachbehörde; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Verfügung; Organisation; Bericht; Aktivitäten; Person; Gespräch; Verfahren; Lanka; Stellung; Einbürgerungsbewilligung; Stellungnahme; Beschwerdeführers; Bürgerrecht; Schweizer; Quot;; Gesprächs

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.102Verfahren; Fahrzeug; Verfahrens; Kanton; Verfahrensakten; Kantons; Geschädigte; Frauenfeld; Dossier; Untersuchung; Geschädigten; Uznach; Untersuchungsamt; Kantonspolizei; Gesuch; Thurgau; Veruntreuung; Beschuldigte; Einvernahme; SUV_F; Fahrzeugs; Person; Polizei; Übernahme; Aussage; Gallen; Behörden; Gesuchsgegner
SK.2022.8Bundes; Verfahren; Befehl; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Kammer; Einsprache; Bundesstrafgerichts; Entscheide; Filter; BStGer; Verfügung; Einzelrichter; Rechtsanwalt; Urteil; Tribunal; Parteien; Rückzug; Verfahrenskosten; Rechtskraft; Frist; Behörde; énal; Gerichtsschreiber; Staatsanwalt; Johannes

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RothBasler 4. Auflage 2019
Donatsch, Schweizer, Flachsmann, Hug, Weder Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch2010