Code pénal suisse (CPS)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 125 CPS de 2024

Art. 125 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 125 Lésions corporelles par négligence (1)

1 Quiconque, par négligence, fait subir une personne une atteinte l’intégrité corporelle ou la santé est, sur plainte, puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 Si la lésion est grave, l’auteur est poursuivi d’office.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 125 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230291vorsätzliche Tötung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger
ZHUE230429NichtanhandnahmeRecht; Ernährung; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegner; Spital; Eltern; Körper; Nahrung; Anzeige; Verhalten; Zürich-Limmat; Nichtanhandnahmeverfügung; Körperverletzung; Pflicht; Verfahren; Unterlassung; Nahrungszufuhr; Sonde; Verfügung; Standort; Zeitraum; Rechtsvertreter; Ernährungssituation
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.68-Beschuldigte; Beschuldigten; Schuss; Person; Lokal; Recht; Personen; Aussage; Toilette; Privatkläger; Urteil; Korridor; Waffe; Lebens; Vorhalt; Staat; Schussabgabe; Aussagen; Apos; Körper; Rechtsanwalt; Pistole; Berufung; Körperverletzung; äter
SOSTBER.2022.4-Beschuldigte; Kurve; Fahrzeug; Recht; Geschwindigkeit; Überholmanöver; Beschuldigten; Kollision; Urteil; Unfall; Täter; Meter; Rechtskurve; Verkehr; Verletzung; Strasse; Überholen; Tötung; Urteils; Beruf; Berufung; ässige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 97Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Sinne; HIV-Infektion; Vorinstanz; HI-Virus; Personen; Urteil; Entscheid; Anklage; Rechtsprechung; Behandlung; Bundesgericht; Gesundheit; Geschädigten; Krankheit; Würdigung; Generalklausel; Infizierung; Tatbestand; Verbreitens; Freiheitsstrafe
139 IV 214 (6B_337/2012)Übertragung der HIV-Infektion durch ungeschützten Sexualverkehr; Körperverletzung. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der medizinischen Behandlungsfortschritte lässt sich heute nicht mehr sagen, dass die HIV-Infektion schon als solche lebensgefährlich im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist. Sie stellt indessen nach wie vor eine nachteilige pathologische Veränderung mit Krankheitswert dar und ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als einfache oder als schwere Körperverletzung zu qualifizieren (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.4). Infektion; Körper; Körperverletzung; Recht; HIV-Infektion; Sinne; Rechtsprechung; Virus; Behandlung; Bundesgericht; Wahrscheinlichkeit; Ziffer; Krankheit; Urteil; Kantons; HI-Virus; Recht; Infizierte; Medikamente; Genugtuung; Barkeit; HIV-Infizierte; Oberstaatsanwaltschaft; Übertragung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2917/2012Ordentliche EinbürgerungEinbürgerung; Schweiz; Sicherheit; Bundes; Bürger; Vorinstanz; Akten; Fachbehörde; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Verfügung; Organisation; Bericht; Aktivitäten; Person; Gespräch; Verfahren; Lanka; Stellung; Einbürgerungsbewilligung; Stellungnahme; Beschwerdeführers; Bürgerrecht; Schweizer; Quot;; Gesprächs

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.102Verfahren; Fahrzeug; Verfahrens; Kanton; Verfahrensakten; Kantons; Geschädigte; Frauenfeld; Dossier; Untersuchung; Geschädigten; Uznach; Untersuchungsamt; Kantonspolizei; Gesuch; Thurgau; Veruntreuung; Beschuldigte; Einvernahme; SUV_F; Fahrzeugs; Person; Polizei; Übernahme; Aussage; Gallen; Behörden; Gesuchsgegner
SK.2022.8Bundes; Verfahren; Befehl; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Kammer; Einsprache; Bundesstrafgerichts; Entscheide; Filter; BStGer; Verfügung; Einzelrichter; Rechtsanwalt; Urteil; Tribunal; Parteien; Rückzug; Verfahrenskosten; Rechtskraft; Frist; Behörde; énal; Gerichtsschreiber; Staatsanwalt; Johannes

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RothBasler 4. Auflage 2019
Donatsch, Schweizer, Flachsmann, Hug, Weder Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch2010