Copyright Act (CopA) Art. 12

Zusammenfassung der Rechtsnorm CopA:



Art. 12 CopA from 2022

Art. 12 Copyright Act (CopA) drucken

Art. 12 Relationship between Authorship and Ownership of Copies of the Work Principle of exhaustion

1 Where the author has transferred the rights to a copy of a work or has consented to such a transfer, these rights may subsequently be further transferred or the copy otherwise distributed.

1bis Copies of audio-visual works may not be further transferred or rented as long as the author is thereby impaired in exercising his right of performance (Art. 10 para. 2 let. c). (1)

2 Where the author has transferred the rights to a computer program or has consented to such transfer, such a program may subsequently be used or further transferred.

3 Works of architecture that have been constructed may be altered by the owner; Article 11 paragraph 2 remains reserved.

(1) Inserted by Art. 36 No 3 of the Film Act of 14 Dec. 2001 (AS 2002 1904; BBl 2000 5429). Amended by No II of the FA of 20 June 2003, in force since 1 April 2004 (AS 2004 1385; BBl 2002 2022 5506).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 12 Copyright Act (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
ZHLK040003Verletzung im UrheberrechtKeystone; Press; Fotograf; Fotografie; Recht; Urheber; Urheberrecht; Marley; Verwendung; Archiv; Arbeitsverhältnis; Entschädigung; Verjährung; Arbeitgeber; Zeuge; Kläger; Beklagten; Klägers; Verwertung; Schaden; Poster; Urheberrechte; Entscheid; Fotos; Urheberrechtsverletzung; London
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 273 (4C.384/2006)Art. 12 Abs. 1bis aURG; Auslegung des Begriffs "audiovisuelles Werk". Als "audiovisuelle Werke" im Sinn von Art. 12 Abs. 1bis aURG gelten ausschliesslich die für die öffentliche Aufführung vorgesehenen Kinofilme; Video- und Computerspiele fallen nicht unter diesen Begriff (E. 3). Video; Computer; Werke; Beklagte; Beklagten; Enter; Matrix; Auslegung; Werke; Computerspiele; Computer-Videospiel; Schweiz; Fassung; Urheber; Obergericht; Filmwerke; Gesetzgeber; Kinofilme; Erschöpfung; Videospiele; Werkexemplar; Schutz; Videokassette; Rechnung; Sonderregelung; Parallelimport; Wortlaut; Videokassetten
124 III 321Art. 12 Abs. 1 URG. Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht. Parallelimporte urheberrechtlich geschützter Produkte. Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz gilt weiterhin die internationale Erschöpfung. Parallelimporte urheberrechtlich geschützter Produkte, die mit Zustimmung des Urhebers im Ausland in Verkehr gesetzt worden sind, lassen sich mit den Mitteln des Urheberrechts nicht unterbinden (E. 1 und 2), und zwar auch dann nicht, wenn sich das der ausländischen Vertriebsfirma vertraglich eingeräumte Verbreitungsrecht nicht auf die Schweiz erstreckt (E. 3). Auch unter dem Blickwinkel des Wettbewerbsrechts sind Parallelimporte zulässig, es sei denn, dem Parallelimporteur werde eine Verleitung zum Vertragsbruch oder ein sonst wie gegen Treu und Glauben verstossendes Verhalten nachgewiesen (E. 4). Erschöpfung; Urheber; Urheberrecht; Recht; Parallelimport; Parallelimporte; Schweiz; Patent; Handel; Urheberrechts; Handels; Ausland; Rechtsinhaber; Auslegung; Markt; Wettbewerb; Klägerinnen; Werkexemplare; Marke; Nintendo; Produkte; Verbreitungsrecht; Videospiel; Spiel; Gesetzgeber; ützte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6588/2018Öffentliches BeschaffungswesenQuot;; Vergabe; Vergabestelle; Ausschreibung; Anbieter; Wettbewerb; Urheber; Recht; Projekt; Beschwer; Beschwerde; Wettbewerbs; Bundes; Bahnhof; Erweiterung; Beschaffung; Urheberrecht; Studie; Vorbefassung; Auftrag; Zuschlag; Beschwerdeführende; Urheberpersönlichkeitsrecht; Beschwerdeführenden; Interesse