LCart Art. 12 - Actions découlant d’une entrave ? la concurrence

Einleitung zur Rechtsnorm LCart:



Art. 12 LCart de 2023

Art. 12 Loi sur les cartels (LCart) drucken

Art. 12 Dispositions de procédure civile Actions découlant d’une entrave la concurrence

1 La personne qu’une restriction illicite la concurrence entrave dans l’accès la concurrence ou l’exercice de celle-ci, peut demander:

  • a. la suppression ou la cessation de l’entrave;
  • b. la réparation du dommage et du tort moral conformément au code des obligations (1) ;
  • c. la remise du gain réalisé indûment selon les dispositions sur la gestion d’affaires.
  • 2 Constituent en particulier une entrave la concurrence le refus de traiter des affaires ou l’adoption de mesures discriminatoires.

    3 Les actions prévues l’al. 1 peuvent aussi être intentées par la personne qui, en raison d’une restriction licite la concurrence, subit une entrave plus grave que ne l’exigerait l’application de ladite restriction.

    (1) RS 220

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 12 Loi sur les cartels (KG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGBZ.2009.86Entscheid Art. 1 Abs. 1 lit. a, Art. 164 Abs. 1 lit. b ZPO (sGS 961.2). Nachträgliche Eingabe. Rechtsnatur des Anschlussbeitrags an das Stromnetz eines gemischtwirtschaftlichen Elektrizitätswerks. Eine nachträgliche Eingabe, in welcher eine Partei auf ein von der Gegenpartei eingereichtes Rechtsgutachten antwortet, ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zuzulassen (E. II/3). Die Rechtsbeziehungen zwischen einem nicht- staatlichen Elektrizitätswerk und dessen Kunden sind nur dann öffentlich- rechtlicher Natur, wenn dem Elektrizitätswerk hoheitliche Befugnisse übertragen worden sind (Subordinationstheorie). Nicht entscheidend ist, dass eine öffentlich-rechtliche Leistungsvereinbarung besteht, der Anschlussbeitrag nach dem Vorbild einer Vorzugslast ausgestaltet ist, das Elektrizitätswerk ein faktisches Monopol hat und ans Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip gebunden ist (E. III/3–5) (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 17. Februar 2010, BZ.2009.86). Recht; Elektrizität; Elektrizitäts; Anschluss; öffentlich-rechtlich; Gemeinde; öffentlich-rechtliche; Elektrizitätswerk; Anschlussbeitrag; Aufgabe; Erschliessung; Leistung; Eingabe; Stellung; Sinne; öffentlich-rechtlichen; Verhältnis; Interesse; Staat; Grundeigentümer; Funktion; Klage; Berufung; Forderung; Natur; Verteilnetz; Vorinstanz
    GRZK1 2022 110Kosten (vorsorgliche Massnahmen im ScheidungsverfahrenEntscheid; Partei; Gericht; Recht; Parteien; Verfahren; Beschwerdegegner; Kinder; Prozesskosten; Anträge; Betreuung; Gerichtskosten; Gefährdungsmeldung; Besuch; Rechtsmittel; Beschwerdeverfahren; Ermessen; Engiadina; Bassa/Val; Müstair; Regionalgericht; Kindes; Vorinstanz; Verfahrens; Verteilung; Einzelrichter; Mittwoch; Kindsvater
    Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2012/245Urteil Verwaltungsverfahren, Wiedererwägung und Widerruf, Art. 27 und Art. 28 VRP (sGS 951.1); Baurecht, Art. 82bis BauG (sGS 731.1).Die Baubehörde kann auf eine zwischenzeitlich unwiderruflich untergegangene Baubewilligung nicht mehr zurückkommen. Nötig ist vielmehr ein neues Baugesuch. Das vereinfachte Verfahren findet bei einem UVB-pflichtigen Bauvorhaben keine Anwendung (Verwaltungsgericht, B 2012/245).Urteil vom Recht; Baubewilligung; Einsprache; Verfahren; Interesse; Rekurs; Bewilligung; Gemeinde; Verwaltungsgericht; Baugesuch; Beschwerde; Gallen; Entscheid; Bauvorhaben; Verfahrens; Verfügung; Wiedererwägung; Baubehörde; Gericht; Gemeinderat; Überbauungsplan; Vorinstanz; Sägenbach; Quot; Umwelt; Überbauungsplans; Kanton
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 II 268 (2C_1065/2014)Art. 25 Abs. 4, Art. 28 Abs. 2, Art. 48 Abs. 1 KG; Art. 3 lit. e und f, Art. 2 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. c, Art. 17 und 19 DSG; Art. 162 StGB; Voraussetzung der Veröffentlichung einer Verfügung der WEKO. Sinn und Zweck der Veröffentlichung von Verfügungen der WEKO (E. 4). Umfang von Geschäftsgeheimnissen im KG (E. 5.1 und 5.2). Zur Anwendung des Datenschutzgesetzes im Rahmen des Kartellgesetzes (E. 6.1-6.4). Verfügung; Wettbewerb; Recht; Bundes; Wettbewerbs; Geschäfts; Person; Veröffentlichung; Personen; Daten; Geschäftsgeheimnis; Geschäftsgeheimnisse; Publikation; Recht; Interesse; Personendaten; Geheimhaltung; Nikon; Verfügungen; Textstellen; Öffentlichkeit; Verwaltung; Verfahren; Entscheide; Kartellgesetz; Verfahren; Datenschutz; MARTENET
    139 II 328 (2C_1054/2012)Art. 6 und 48 VwVG; Art. 43 KG; Parteistellung und Beschwerdebefugnis der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren nach Art. 27 ff. KG. Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Konkurrentenbeschwerde (E. 3.3). Die Kartellgesetzgebung als Ordnung zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs versetzt die Konkurrenten in eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zueinander (E. 3.5). Berücksichtigung der Besonderheiten des Kartellverwaltungsverfahrens und namentlich der in Art. 43 KG angelegten Unterscheidung zwischen beteiligungsberechtigten Dritten mit und ohne Parteistellung (E. 4). Parteistellung (Art. 6 VwVG) und Beschwerdebefugnis (Art. 48 VwVG) der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren setzen voraus, dass diese einen deutlich spürbaren wirtschaftlichen Nachteil erleiden (E. 4.5). Anwendung im konkreten Fall (E. 5). Wettbewerb; Konkurrent; Konkurrenten; Wettbewerbs; Beschwerdebefugnis; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Kartellgesetz; Vorinstanz; Verfahren; Parteistellung; Recht; Untersuchung; Interesse; Urteil; Verwaltungsverfahren; Klausel; Untersuchungsverfahren; Beziehung; Wettbewerbsbeschränkung; Hallenstadion; Ticketcorner; Verfügung; Bundesgericht; Markt; Starticket; Kartellgesetzgebung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-6291/2017Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Sanktion; Sanktionsverfügung; Publikation; Beschwerde; Vorinstanz; Verfügung; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Recht; Internet; Verfahren; Geschäfts; Urteil; Bundes; BVGer; Internetversion; Geschäftsgeheimnis; Unternehmen; Nikon; Abdeckung; Geschäftsgeheimnisse; Eingabe; Zwischenverfügung; Abbildung; Publikationsversion; Projekt; „Internetversion; Publikationsverfügung
    B-5108/2016KartelleVorinstanz; Verfügung; Sanktion; Sanktionsverfügung; Quot;; Publikation; Geschäftsgeheimnis; Geschäftsgeheimnisse; Wettbewerb; Wettbewerbs; Entscheid; Bundes; Recht; Urteil; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Sicht; Entscheide; Verhalten; Sachverhalt; Begründung; Verfahrens; Schwärzung; Verhaltens; Passage; Interesse; Sekretariat

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Giger, Amstutz, BorerBasler Kommentar Kartellgesetz2010
    - Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1999