CartA Art. 12 - Rights arising from a hindrance of competition

Einleitung zur Rechtsnorm CartA:



Art. 12 CartA from 2023

Art. 12 Cartel Act (CartA) drucken

Art. 12 Civil Procedure Rights arising from a hindrance of competition

1 A person hindered by an unlawful restraint of competition from entering or competing in a market is entitled to request:

  • a. the elimination of or desistance from the hindrance;
  • b. damages and satisfaction in accordance with the Code of Obligations (1) ;
  • c. surrender of unlawfully earned profits in accordance with the provisions on agency without authority.
  • 2 Hindrances of competition include in particular the refusal to deal and discriminatory measures.

    3 The rights set out in paragraph 1 above are also accorded to persons who are hindered by a lawful restraint of competition more than is necessary for the implementation of that restraint.

    (1) SR 220

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 12 Cartel Act (KG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGBZ.2009.86Entscheid Art. 1 Abs. 1 lit. a, Art. 164 Abs. 1 lit. b ZPO (sGS 961.2). Nachträgliche Eingabe. Rechtsnatur des Anschlussbeitrags an das Stromnetz eines gemischtwirtschaftlichen Elektrizitätswerks. Eine nachträgliche Eingabe, in welcher eine Partei auf ein von der Gegenpartei eingereichtes Rechtsgutachten antwortet, ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zuzulassen (E. II/3). Die Rechtsbeziehungen zwischen einem nicht- staatlichen Elektrizitätswerk und dessen Kunden sind nur dann öffentlich- rechtlicher Natur, wenn dem Elektrizitätswerk hoheitliche Befugnisse übertragen worden sind (Subordinationstheorie). Nicht entscheidend ist, dass eine öffentlich-rechtliche Leistungsvereinbarung besteht, der Anschlussbeitrag nach dem Vorbild einer Vorzugslast ausgestaltet ist, das Elektrizitätswerk ein faktisches Monopol hat und ans Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip gebunden ist (E. III/3–5) (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 17. Februar 2010, BZ.2009.86). Recht; Elektrizität; Elektrizitäts; Anschluss; öffentlich-rechtlich; Gemeinde; öffentlich-rechtliche; Elektrizitätswerk; Anschlussbeitrag; Aufgabe; Erschliessung; Leistung; Eingabe; Stellung; Sinne; öffentlich-rechtlichen; Verhältnis; Interesse; Staat; Grundeigentümer; Funktion; Klage; Berufung; Forderung; Natur; Verteilnetz; Vorinstanz
    GRZK1 2022 110Kosten (vorsorgliche Massnahmen im ScheidungsverfahrenEntscheid; Partei; Gericht; Recht; Parteien; Verfahren; Beschwerdegegner; Kinder; Prozesskosten; Anträge; Betreuung; Gerichtskosten; Gefährdungsmeldung; Besuch; Rechtsmittel; Beschwerdeverfahren; Ermessen; Engiadina; Bassa/Val; Müstair; Regionalgericht; Kindes; Vorinstanz; Verfahrens; Verteilung; Einzelrichter; Mittwoch; Kindsvater
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2012/245Urteil Verwaltungsverfahren, Wiedererwägung und Widerruf, Art. 27 und Art. 28 VRP (sGS 951.1); Baurecht, Art. 82bis BauG (sGS 731.1).Die Baubehörde kann auf eine zwischenzeitlich unwiderruflich untergegangene Baubewilligung nicht mehr zurückkommen. Nötig ist vielmehr ein neues Baugesuch. Das vereinfachte Verfahren findet bei einem UVB-pflichtigen Bauvorhaben keine Anwendung (Verwaltungsgericht, B 2012/245).Urteil vom Recht; Baubewilligung; Einsprache; Verfahren; Interesse; Rekurs; Bewilligung; Gemeinde; Verwaltungsgericht; Baugesuch; Beschwerde; Gallen; Entscheid; Bauvorhaben; Verfahrens; Verfügung; Wiedererwägung; Baubehörde; Gericht; Gemeinderat; Überbauungsplan; Vorinstanz; Sägenbach; Quot; Umwelt; Überbauungsplans; Kanton
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 II 268 (2C_1065/2014)Art. 25 Abs. 4, Art. 28 Abs. 2, Art. 48 Abs. 1 KG; Art. 3 lit. e und f, Art. 2 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. c, Art. 17 und 19 DSG; Art. 162 StGB; Voraussetzung der Veröffentlichung einer Verfügung der WEKO. Sinn und Zweck der Veröffentlichung von Verfügungen der WEKO (E. 4). Umfang von Geschäftsgeheimnissen im KG (E. 5.1 und 5.2). Zur Anwendung des Datenschutzgesetzes im Rahmen des Kartellgesetzes (E. 6.1-6.4). Verfügung; Wettbewerb; Recht; Bundes; Wettbewerbs; Geschäfts; Person; Veröffentlichung; Personen; Daten; Geschäftsgeheimnis; Geschäftsgeheimnisse; Publikation; Recht; Interesse; Personendaten; Geheimhaltung; Nikon; Verfügungen; Textstellen; Öffentlichkeit; Verwaltung; Verfahren; Entscheide; Kartellgesetz; Verfahren; Datenschutz; MARTENET
    139 II 328 (2C_1054/2012)Art. 6 und 48 VwVG; Art. 43 KG; Parteistellung und Beschwerdebefugnis der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren nach Art. 27 ff. KG. Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Konkurrentenbeschwerde (E. 3.3). Die Kartellgesetzgebung als Ordnung zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs versetzt die Konkurrenten in eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zueinander (E. 3.5). Berücksichtigung der Besonderheiten des Kartellverwaltungsverfahrens und namentlich der in Art. 43 KG angelegten Unterscheidung zwischen beteiligungsberechtigten Dritten mit und ohne Parteistellung (E. 4). Parteistellung (Art. 6 VwVG) und Beschwerdebefugnis (Art. 48 VwVG) der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren setzen voraus, dass diese einen deutlich spürbaren wirtschaftlichen Nachteil erleiden (E. 4.5). Anwendung im konkreten Fall (E. 5). Wettbewerb; Konkurrent; Konkurrenten; Wettbewerbs; Beschwerdebefugnis; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Kartellgesetz; Vorinstanz; Verfahren; Parteistellung; Recht; Untersuchung; Interesse; Urteil; Verwaltungsverfahren; Klausel; Untersuchungsverfahren; Beziehung; Wettbewerbsbeschränkung; Hallenstadion; Ticketcorner; Verfügung; Bundesgericht; Markt; Starticket; Kartellgesetzgebung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-6291/2017Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Sanktion; Sanktionsverfügung; Publikation; Beschwerde; Vorinstanz; Verfügung; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Recht; Internet; Verfahren; Geschäfts; Urteil; Bundes; BVGer; Internetversion; Geschäftsgeheimnis; Unternehmen; Nikon; Abdeckung; Geschäftsgeheimnisse; Eingabe; Zwischenverfügung; Abbildung; Publikationsversion; Projekt; „Internetversion; Publikationsverfügung
    B-5108/2016KartelleVorinstanz; Verfügung; Sanktion; Sanktionsverfügung; Quot;; Publikation; Geschäftsgeheimnis; Geschäftsgeheimnisse; Wettbewerb; Wettbewerbs; Entscheid; Bundes; Recht; Urteil; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Sicht; Entscheide; Verhalten; Sachverhalt; Begründung; Verfahrens; Schwärzung; Verhaltens; Passage; Interesse; Sekretariat

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Giger, Amstutz, BorerBasler Kommentar Kartellgesetz2010
    - Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1999