ATSG Art. 12 - Selbstständigerwerbende

Einleitung zur Rechtsnorm ATSG:



Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Sozialversicherungsgesetzgebung, das allgemeine Bestimmungen für alle Sozialversicherungszweige regelt. Es legt Grundsätze für Leistungen fest, wie Bedürftigkeit und Solidarität, und regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen und Behörden. Das ATSG bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für das schweizerische Sozialversicherungssystem, um die soziale Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Art. 12 ATSG vom 2024

Art. 12 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 12 Selbstständigerwerbende

1 Selbstständigerwerbend ist, wer Erwerbseinkommen erzielt, das nicht Entgelt für eine als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geleistete Arbeit darstellt.

2 Selbstständigerwerbende können gleichzeitig auch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sein, wenn sie entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 12 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2017.147AHV-Beiträge 2011 - 2014 - Nachzahlungsverfügungen / AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende pro 2011 - 2017ändig; Einkommen; Schweiz; Recht; Erwerbstätigkeit; AK-Nr; Mitglied; Person; Verwaltung; Deutschland; Verordnung; Arbeit; Verwaltungsrat; Ausgleich; Sozialversicherung; Ausgleichskasse; Beschäftigung; Einsprache; Solothurn; Beiträge; Mitgliedstaaten; Rechtsvorschriften; Arbeitnehmer; Sicherheit; Selbständigerwerbende; Firma; «management
SGIV 2016/212Entscheid Art. 12 Abs. 1 IVG, Art. 13 Abs. 1 IVG, Art. 43 Abs. 1 ATSG. Bei einem Scheibenmeniskus handelt es sich nicht um ein Geburtsgebrechen, weshalb Art. 13 Abs. 1 IVG nicht anwendbar ist. In Bezug auf Art. 12 Abs. 1 IVG ist zu prüfen, ob der Scheibenmeniskus unbehandelt zu einem stabilen Zustand geführt hätte, der sich nachteilig auf die berufliche Eingliederung der Beschwerdeführerin ausgewirkt hätte. Rückweisung zur weiteren Sachverhaltsabklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St Gallen vom 16. Januar 2018, IV 2016/212). Geburt; Geburtsgebrechen; Quot; Scheibenmeniskus; Operation; Eingliederung; Massnahme; IV-act; Massnahmen; Kapitel; Zustand; Erwerbsleben; Meniskus; Skelett; Berufs; Aufgabe; Belastung; Anspruch; Extremität; IV-Stelle; Sachverhalt; Kniegelenk; Leiden; Extremitäten; Gelenke; Intervention
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2022.18-ändig; Steuer; Erwerbstätigkeit; Rekurrent; Kapital; Rekurrenten; Steuergericht; Kapitalleistung; Ehefrau; Bundessteuer; Vorsorge; Einkommen; Apos; Werkzeug; Rechnung; Ehemann; Freizügigkeit; Staats; Olten-Gösgen; Betriebsversicherung; Rekurs; Barauszahlung; Auszahlung; Veranlagung; Wesentlichen; Depression
SOSGSTA.2020.4-ätig; Erwerbstätigkeit; Rekurrent; Einzelfirma; Barauszahlung; Rekurrenten; Arbeit; Kapital; Vorsorge; Rekursgegnerin; Kapitalleistung; Besteuerung; Einkommen; Buchhaltung; Steuer; Dienstleistungen; Voraussetzungen; Sinne; Barauszahlungsgr; Kapitalleistungen; Person; Arbeitnehmer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 V 97Art. 37 Abs. 4 und Art. 55 Abs. 1 ATSG; Art. 65 Abs. 4 VwVG; rückwirkender Entzug der unentgeltlichen Rechtsvertretung für das Verwaltungsverfahren. Kommt die früher bedürftige Partei später zu hinreichenden Mitteln, kann deswegen weder die Nachzahlung der Kosten der unentgeltlichen Rechtsvertretung für das Verwaltungsverfahren verlangt noch die unentgeltliche Rechtsvertretung rückwirkend entzogen werden. Dafür fehlt eine gesetzliche Grundlage (E. 3.5). Recht; Verwaltungsverfahren; IV-Stelle; Sozialversicherung; Zahlung; Verfügung; Verfahrens; Entscheid; Anspruch; Verbeiständung; Rechtsvertretung; Grundlage; Hinweis; Kantons; Rechtsvertreterin; Rechtsbeistand; Hinweisen; Rückerstattung; Sozialversicherungsrecht; Urteil; Sozialversicherungsgericht; Regel; Rechtspflege; Bestimmungen; Verfahrensbereich