Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 118
Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:
Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.
Art. 118 BV vom 2024
Art. 118 Schutz der Gesundheit
1 Der Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit.
2 Er erlässt Vorschriften über:a. den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können;b. (1) die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren; er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht; (2) *c. den Schutz vor ionisierenden Strahlen.
(1) Angenommen in der [Volksabstimmung vom 13. Febr. 2022], in Kraft seit 13. Febr. 2022 (BB vom 1. Okt. 2021, BRB vom 11. Apr. 2022 – [AS 2022 241]; [BBl 2019 6883]; [2020 7049]; [2021 2315]; [2022 895]).
(2) * Mit Übergangsbestimmung.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.