VTS Art. 115 - Diebstahlsicherung

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 115 VTS vom 2025

Art. 115 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 115 (1) Diebstahlsicherung

Personenwagen müssen über Tür- und Zündschloss sowie über eine wirksame, auf der Fahrt ungefährliche Diebstahlsicherung (z. B. Lenk- oder Getriebeschloss, Schalthebelverriegelung) verfügen; bei Personenwagen ohne geschlossenen Aufbau sind Türschlösser nicht erforderlich. Andere Motorwagen müssen eine Vorrichtung aufweisen, mit der sie wirksam gegen unbefugte Benützung gesichert werden können.

(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Juni 2005, in Kraft seit 1. Okt. 2005 (AS 2005 4111).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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