LAM Art. 114 - Rendite per superstiti secondo il diritto previgente

Einleitung zur Rechtsnorm LAM:



Art. 114 LAM dal 2024

Art. 114 Legge federale
sull’assicurazione militare (LAM) drucken

Art. 114 Rendite per superstiti secondo il diritto previgente

Le rendite per superstiti in corso al momento dell’entrata in vigore della presente legge continuano ad essere versate secondo il diritto previgente.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 94 123Art. 4 BV; Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 3, Art. 26 a MVG; Art. 112 Abs. 1, Art. 114 Abs. 1 MVG. Ausnahmsweise Anpassung einer ursprünglich fehlerfreien Verfügung über ein Dauerrechtsverhältnis an eine neue Rechtsprechung. Das Bundesamt für Militärversicherung ist verpflichtet, den Anspruch eines Versicherten auf eine Integritätsschadenrente materiell zu prüfen, sofern die seit BGE 110 V 117ff. geltende Rechtspraxis der Kumulierbarkeit der Ansprüche bei gleichzeitiger Erwerbsunfähigkeit und Integritätseinbusse auf die gemäss vorheriger Praxis rechtskräftig und fehlerfrei verfügte Invalidenrente dies gebietet.Integrität; Beeinträchtigung; Recht; Erwerb; Integritätsschadenrente; Verfügung; Rente; Bluthochdruck; Anspruch; Praxis; Erwerbsfähigkeit; Rechtsprechung; Erwerbsunfähigkeit; Dauerrechtsverhältnis; Urteil; Invaliden; Militärversicherung; Beeinträchtigungen; Invalidenrente; Rechtspraxis; Anpassung; EVG-Urteil; Erwerbsunfähigkeitsrente; Vorliegen; Haftung; Ausrichtung; ässt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 V 157Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 3 aMVG: Rentenanpassung. Zur Anpassung rechtskräftig festgelegter altrechtlicher Renten der Militärversicherung. Integrität; Rente; Recht; Beeinträchtigung; Urteil; Erwerbsunfähigkeit; Integritätsschaden; Verfügung; Invaliden; Renten; Invalidenrente; Integritätsschadenrente; Integritätsrente; Praxis; Schaden; Rechtspraxis; Militärversicherung; Beschwerdegegner; Integritätsrenten; Versicherungsgericht; Gericht; Erwerbsfähigkeit; Anspruch; Rechtsprechung; Entschädigung; Integritätseinbusse