PA Art. 11 -

Einleitung zur Rechtsnorm PA:



Art. 11 PA dal 2022

Art. 11 Legge federale sulla procedura amministrativa (PA) drucken

Art. 11

1 In ogni stadio del procedimento, la parte può farsi rappresentare, sempreché non sia tenuta ad agire personalmente, o farsi patrocinare, in quanto non sia escluso dall’urgenza di un’inchiesta ufficiale. (1)

2 L’autorit può esigere che il rappresentante giustifichi i suoi poteri con una procura scritta.

3 Fintanto che la parte non revochi la procura l’autorit comunica con il rappresentante.

(1) Nuovo testo giusta l’all. n. 10 della L del 17 giu. 2005 sul Tribunale amministrativo federale, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 2197 1069; FF 2001 3764).

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Art. 11 Legge federale sulla procedura amministrativa (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2024/465’avocat; énonciation; ’administrateur; écision; Chambre; ’avoir; ’il; ésident; éposée; èces; écembre; TRIBUNAL; CANTONAL; CHAMBRE; AVOCATS; Décision; Composition; PERROT; Chambour; Stauffacher; Rappo; Schupp; éant; Greffier; Steinmann; *****; ’encontre; Lausanne
VDJug/2024/7été; écembre; étant; -amende; édé; écuniaire; ’au; édéral; énéral; édure; ègle; Intérêt; Lausanne; ’intérêt; écité; Centrale; êche; ègles; êchement; Appel; Accomplir; énal; ’accomplir
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2015/306Entscheid Anwaltsmonopol, Art. 10 Abs. 1 AnwG.Das Anwaltsmonopol, das sich auf das Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht beschränkt, ist mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes vereinbar. Der Recht; Verfahren; Verwaltungs; Anwalt; Verwaltungsgericht; Entscheid; Gericht; Verfahrens; Kinder; Kindes; Anwaltsmonopol; Beschwerdeverfahren; Vertretung; Beschwerdeführer; Rechte; Anwaltskammer; Vorinstanz; Verwaltungsgerichts; Vertreter; Vizepräsident; Eingabe; Beschwerdeführers; Person; Bundes; Schweiz; Bereich
GRR 2021 100Frist Baubeginn (Verlängerung)Recht; Beschluss; Zustellung; Verlängerung; Entscheid; Verfahren; Urteil; Mitteilung; Gemeinde; Vertreter; Rechtsanwalt; Rechtsvertreter; Behörde; Mandat; Frist; Parteien; Bf-act; Vollmacht; Verfügung; Stössel; Verwaltungsgericht; Beschlusses; Beschwerdefrist; Gericht; Vertretung; Baubewilligung; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 340 (1C_137/2016)Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 lit. g und Abs. 2, Art. 9 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 1 BGÖ; Art. 6 Abs. 2 VBGÖ; Art. 19 Abs. 1bis DSG; Zugangsgesuch zu Informationen über Firmenexperten, die für ein pharmazeutisches Unternehmen an den bei Swissmedic eingereichten Zulassungsunterlagen für ein Medikament mitgewirkt haben. Darstellung des Streitgegenstands (E. 2). Der Geheimnisbegriff im Sinne der Ausnahmebestimmung gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. g BGÖ wird weit verstanden (E. 3.2). Sollen Personendaten zugänglich gemacht werden, ist eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen dem öffentlichen Interesse am Zugang zu amtlichen Dokumenten und dem Schutz der Privatsphäre bzw. der informationellen Selbstbestimmung der Personen, deren Daten in diesen Dokumenten enthalten sind (E. 4.2 und 4.3). Kriterien für die Gewichtung der privaten Interessen (E. 4.4) und der Informationsinteressen der Öffentlichkeit (E. 4.5). Bei der Gewährung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten, die persönliche Daten Dritter enthalten, ist ein mehrstufiges Verfahren zu durchlaufen. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Veröffentlichung überhaupt in Betracht fällt. Ist dies der Fall, sind in der Regel die betroffenen Dritten anzuhören und ist erst gestützt auf deren Stellungnahmen zu entscheiden. Von der Anhörung darf abgesehen werden, wenn die vorläufige Interessenabwägung eindeutig zugunsten der Veröffentlichung ausfällt und die Durchführung des Konsultationsverfahrens unverhältnismässig erscheint (E. 4.6). In der hier vorgenommenen vorläufigen Interessenabwägung überwiegen die öffentlichen Transparenzinteressen (E. 4.6.4). Es liegen keine Gründe vor, die es rechtfertigten, auf die Anhörung der betroffenen Firmenexperten zu verzichten (E. 4.6.8). Interesse; Zugang; Firmenexperten; Person; Interessen; Dokument; Öffentlichkeit; Zulassung; Dokumente; Personen; Zugangs; Daten; Anhörung; Personendaten; Urteil; Swissmedic; Schutz; Dokumenten; Privat; Privatsphäre; Informationen; Stellung; Recht; Zugangsgesuch; Verwaltung; änglich
132 II 47Art. 11 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1, Art. 56 Abs. 4 und Art. 61 Abs. 3 FMG, Art. 1 lit. c und Art. 43 Abs. 1 lit. ater FDV, Art. 1, 63 und 64 VwVG; fernmelderechtliches Interkonnektionsverfahren. Das Fernmeldegesetz bietet (zurzeit) keine genügende gesetzliche Grundlage für eine Interkonnektionspflicht beim so genannten "schnellen Bitstrom-Zugang" (E. 2). Grundlage und Bemessung der im Interkonnektionsverfahren zu erhebenden Verwaltungsgebühr (E. 3 und 4). Das Bundesrecht enthält keine genügende gesetzliche Grundlage für die Zusprechung einer Parteientschädigung im Interkonnektionsverfahren (E. 5). Interkonnektion; Bundes; Zugang; Bundesgericht; Parteien; Kommunikation; Verfahren; Kommunikationskommission; Gebühr; Urteil; Interkonnektionsverfahren; Grundlage; Parteientschädigung; Bitstrom-Zugang; Fernmeldegesetz; Vorinstanz; Gebühren; Teilnehmeranschluss; Bundesgerichts; Entscheid; Verordnung; Interkonnektionspflicht; Verwaltungsgebühr; Access; Behörde; Zugangsform; Verwaltungsverfahren; ändig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3317/2021RenteRecht; Schweiz; Witwen; Vorinstanz; Abkommen; Witwenrente; Kosovo; Staat; Einsprache; SAK-act; Verfahren; Hinterlassene; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Sozialversicherung; Hinterlassenen; Anspruch; Staatsangehörige; Rente; Einspracheentscheid; Gesuch; Inkrafttreten; Renten; Ehemann; Abkommens; Wohnsitz; Schweizer; Verfügung; Zeitpunkt; Sozialversicherungsabkommen
F-5211/2021Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Recht; Dublin; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Gespräch; Vorinstanz; Rechtsvertreter; Dublin-Gespräch; Gespräche; Vorladung; Dublin-Gespräche; SEM-act; Gehör; Zustellung; Rechtsvertretung; Verfahren; Bundes; Urteil; Kroatien; Praxiskommentar; Vertretung; Wegweisung; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsvertreters; Verbeiständung; Anspruch; Verzicht; önlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RH.2021.11Auslieferung; Filter; Recht; Entscheid; Auslieferungshaft; Beschwerdekammer; Gericht; Verfahren; Rechtshilfe;; Verfahren; Tschechische; Republik; Schengen; Behörde; Bundesstrafgericht; Entscheide; Auslieferungshaftbefehl; Schweiz; Sachen; Zwischenentscheid; Tribunal; Bundesstrafgerichts; EAUe;; Abkommen; Behörden; Verfahrens
RR.2020.152Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Verfahren; Bundesstrafgericht; Rechtshilfe; Bundesstrafgerichts; Vollmacht; Rechtsanwalt; Giampiero; Berra; Verfahren; Beschwerdekammer; Apos;; Entscheid; Verfahrens; Kostenvorschuss; Frist; Rechtshilfeverfahren; Vertreter; Tribunal; Bundesamt; Justiz; Sachen; Person; Gerichtsschreiber; Zentralstelle; Herausgabe; Wahrung; Interessen; Beschwerdeverfahren; StBOG; Begehren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Schindler, Auer Kommentar VwVG, Zürich2019
Müller, Schindler, Auer Kommentar VwVG, Zürich2019