SG | B 2011/180 | Urteil Schulrecht.Der gestalterische Vorkurs für Erwachsene (Propädeutikum) wird nicht vom Bundesgesetz über die Berufsbildung (SR 412.10) erfasst, sondern stützt sich auf das Fachhochschulgesetz (SR 414.71) ab. Dabei handelt es sich um eine Ausbildung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vorkurs im Anschluss an die Matur absolviert wird. Eine gesetzliche Grundlage, welche es erlauben würde, hierfür die Gebühr in Höhe von Fr. 13'800.-- zu erheben, fehlt (Verwaltungsgericht, B 2011/180). | Vorkurs; Recht; Gebühr; Berufs; Weiterbildung; Bundes; Bildung; Beschwerde; Gallen; Interesse; Kanton; Gebühren; Berufsbildung; Hochschule; Matur; Entscheid; Person; Leistung; Grundlage; Matura; Studium; Kunst; Stipendien; Legitimation; Ausbildung; Tochter; Gestaltung; Zugang |