AIG Art. 109j - Überwachung und Vollzug

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 109j AIG vom 2024

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Art. 109j Überwachung und Vollzug

1 Das SEM ist für die Sicherheit des Informationssystems und die Rechtmässigkeit der Bearbeitung der Personendaten verantwortlich.

2 Der Bundesrat regelt:

  • a. die Organisation und den Betrieb des Systems;
  • b. den Katalog der Daten des Systems und den Umfang der Zugriffsrechte der in Artikel 109h genannten Behörden;
  • c. die technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten;
  • d. die Aufbewahrungsdauer und die Vernichtung der Daten.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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