AIG Art. 109d - Informationsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten, für welche die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 noch nicht in Kraft ist
Einleitung zur Rechtsnorm AIG:
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.
Art. 109d AIG vom 2025
Art. 109d (1) Informationsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten, für welche die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 noch nicht in Kraft ist
Die Mitgliedstaaten der EU, für welche die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (2) noch nicht in Kraft getreten ist, können ihre Anträge um Informationen an die Behörden nach Artikel 109a Absatz 3 richten.
(1) Eingefügt durch Art. 2 Ziff. 1 des BB vom 11. Dez. 2009 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung und des Beschlusses über das Visa-Informationssystem (VIS) ([AS 2010 2063]; [BBl 2009 4245]). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen), in Kraft seit 1. Juli 2018 ([AS 2018 733]; [BBl 2016 3007]).
(2) Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.