Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 103 StPO vom 2024

Art. 103 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 103 Aktenaufbewahrung

1 Die Akten sind mindestens bis zum Ablauf der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung aufzubewahren.

2 Ausgenommen sind Originaldokumente, die zu den Akten genommen wurden; sie sind den berechtigten Personen gegen Empfangsschein zurückzugeben, sobald die Strafsache rechtskräftig entschieden ist.


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Art. 103 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE190101EinstellungStatthalteramt; Verfahren; Polizei; Tätlichkeit; Verfügung; Übertretungsstrafbehörde; Recht; Gericht; Einstellung; Auseinandersetzung; Streit; Untersuchung; Dietikon; Entschädigung; Vergehen; Staatsanwaltschaft; Verfolgung; Entscheid; Anzeigeerstattung; Bezirk; Statthalteramts; Tätlichkeiten; Verfolgung; Sachverhalt; Befehl; Polizeirapport; Obergericht; Bezirks
ZHSB170206mehrfache üble NachredeBeschuldigte; Privatkläger; Vorinstanz; Beschuldigten; Äusserung; Recht; Privatklägers; Richt; Urteil; Äusserungen; Berufung; Verfahren; Beweis; Arbeit; Betreibung; Person; Staat; Staatsanwalt; Entlastungsbeweis; E-Mail; Staatsanwaltschaft; Interesse; Anklage; Mitarbeiter; Wahrheit; Veranlassung; Leistung; Aussage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130004Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerlust; Gericht; Rekurs; Verlustschein; Rekurrent; Verlustscheine; Rekursgegnerin; Verrechnung; Rekurrenten; Parteien; Sicherheit; Parteientschädigung; Gerichtskosten; Recht; Sicherheitsleistung; Verfahren; Forderung; Gerichte; Kaution; Sicherheitsleistungen; Forderungen; Duplikat; Verlustes; Inkasso; Archiv; Zivilprozess; Gerichtskostenforderungen
GRU 2021 66Zugang zu amtlichen DokumentenAkten; Recht; Akteneinsicht; Staatsanwalts; Interesse; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfahren; Einsicht; Verwaltung; Auslegung; Öffentlichkeit; Gesuch; Entscheid; Verfahrens; Gesetze; Justiz; Vorinstanz; Untersuchung; Gesetzes; Verwaltungsgericht; Urteil; Verfügung; Einstellung; EGzStPO
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 I 127Anonymität von V-Personen im Strafverfahren, Revision der Strafprozessordnung des Kantons Basel-Landschaft, Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 1 und Ziff. 3 lit. d EMRK. Befragung von Belastungszeugen und Verwertbarkeit anonymer Zeugnisse im Lichte der Rechtsprechung zum Gebot eines fairen Verfahrens (E. 6). Allgemeine Hinweise zum Zeugenschutz (E. 7). Schwierigkeiten einer effektiven Verteidigung angesichts von Aussagen anonymer Zeugen (E. 8). Ausgleich durch Verfahrensmassnahmen (E. 9). Abwägung der entgegenstehenden Interessen; verfassungs- und konventionskonforme Anwendung der Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Anonymität von V-Personen (E. 10). Person; V-Person; Zeuge; Zeugen; Urteil; Personen; V-Personen; Verteidigung; Einsatz; Gericht; Beschuldigte; Befragung; Anonymität; Aussage; Vertraulichkeit; Recht; Verfahren; Schutz; Aussagen; Vertraulichkeitszusage; Beschuldigten; Glaubwürdigkeit; Verteidigungsrechte; Beweis; Gerichtshof; Identität; öglich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.24Séquestre (art. 263 ss CPP).Garage; Recht; Apos;; Bundes; Rechtsanwalt; Mitarbeiter; Klage; Interesse; Beschuldigte; Arbeit; Anklage; Interessen; Beschuldigten; Recht; Auftrag; Stunden; Einvernahme; Reparatur; Verfahren; Auftrags; Gehilfe; Aussage; Gericht; Person; Stundenansatz; ätig
SK.2010.33Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 1-5 und Ziff. 2 lit. b und c BetmG).Beschuldigte; Apos;; Bundes; Beschuldigten; Verfahren; Anlage; Anklage; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Indoor-; Gericht; Halle; Verfahren; BetmG; Bruder; Recht; Betäubungsmittel; Täter; Person; Über; Untersuchung; Gespräch; ändig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Schweizer, JositschPraxis, 3.Auflage, Zürich2018