Art. 1 LIVA dal 2024
Art. 1 Disposizioni generali Oggetto e principi della legge
1 La Confederazione riscuote in ogni fase del processo di produzione e di distribuzione un’imposta generale sul consumo con deduzione dell’imposta precedente (imposta sul valore aggiunto, IVA). Lo scopo dell’imposta è l’imposizione del consumo finale non imprenditoriale sul territorio svizzero.
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Art. 1 Legge sull’IVA (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BZ.2001.95 | Entscheid Art. 23 ff., 24 Abs. 1 Ziff. 3, 184 Abs. 1 und 3 OR. Kauf eines Neuwagens gegen Eintausch eines Gebrauchtwagens. Auslegung des Kaufvertrages bezüglich der Frage, ob die Mehrwertsteuer im vereinbarten Kaufpreis bereits enthalten ist oder nicht. Irrtum der Verkäuferin in diesem Punkt verneint. Gültigkeit der Eintauschabrede trotz fehlender Einigung über den Eintauschpreis oder eine entsprechende Berechnungsmethode, da ein "mittlerer Marktwert" objektiv bestimmbar ist. Ermittlung des Eintauschwertes durch Expertise im besonderen Fall (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 27. April 2004, BZ.2001.95). | Eintausch; Quot; Mehrwertsteuer; Vertrag; Beklagten; Anrechnung; Betrag; Kaufvertrag; Gebrauchtwagen; Preis; Berufung; Einigung; Zahlung; Klage; Fahrzeug; Anrechnungsbetrag; Neuwagen; Parteien; Eintauschwert; Gebrauchtwagens; Eintauschfahrzeug; Bestätigung; Rechnung; Experte; Berufungsantwort; Zeuge; Kaufpreis |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2017.210 (AG.2018.467) | Nichteinhaltung der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen | ändig; Arbeit; Rekurrentin; Dienstleistung; Dienstleistungserbringer; Über; Rekurs; Überprüfung; Selbständigkeit; Einsatz; Vernehmlassung; Beilage; Weisung; Fragebogen; Einsatzort; Basel; Arbeitnehmer; Erwerbstätigkeit; Recht; EntsG; Verwaltung; Messe; Stellungnahme; Entscheid; Rekursbegründung; Verfügung; Schweiz; Feststellung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 II 43 (2C_2/2022) | Regeste Art. 18 Abs. 2 lit. a und Art. 33 Abs. 2 MWSTG ; Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens. Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens sind keine Subventionen und führen grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs (E. 3-3.6.2). Die Steuerumgehung bleibt vorbehalten (E. 3.6.3 und 3.6.4). | MWSTG; Dienststelle; Subvention; Gemeinwesen; Gemeinde; öffentlich-rechtliche; Bundes; Urteil; Subventionen; Mittelflüsse; Vorsteuer; Liegenschaftsverwaltung; Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzug; Recht; Beiträge; Einlage; Gemeinwesens; Steuerumgehung; Vorinstanz; öffentlich-rechtlichen; Gemeindehaus; Dienststellen; Vorsteuerabzugs; Gemeindehauses; Auslegung; Einlagen; Unternehmen; Sinne; Verfügung |
142 II 488 (2C_1115/2014) | Art. 130 Abs. 1 BV; Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 10, Art. 28 ff. MWSTG; Art. 58 Abs. 1 lit. b, Art. 59 Abs. 1 DBG; Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen). Der Vorsteuerabzug bedingt neben den formellen Voraussetzungen, dass die steuerpflichtige Person wirtschaftlich mit Vorsteuern belastet ist und diese "im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit" anfallen (E. 2.3). Die Kriterien der "unternehmerischen Tätigkeit" (MWSTG) und der "geschäftsmässigen Begründetheit" (DBG) sind betriebswirtschaftlich geprägt und weitgehend deckungsgleich (E. 3.6). Auch eine Kunstsammlung bildet grundsätzlich einen Bestandteil des Unternehmens im Sinne des Mehrwertsteuerrechts. Bestreitet die Eidgenössische Steuerverwaltung die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, hat sie dies nachzuweisen, wobei unter Würdigung der Gesamtumstände eine qualitative und quantitative Prüfung anzustellen ist (E. 3.7 und 3.8). | MWSTG; Vorsteuer; Steuer; Kunst; Unternehmen; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuer; Leistung; Unternehmens; Kunstwerk; Kunstwerke; Bereich; Urteil; Steuerpflicht; Person; Zweck; Recht; Leistungen; Einlageentsteuerung; Entscheid; Tochtergesellschaft; Hauptsitz; Steuerpflichtigen; Bundesgericht; CLAVADETSCHER; Tochtergesellschaften |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2017.7 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Gesuch; Gesuchsgegner; Papiere; Durchsuchung; Bundes; VStrR; Daten; Entsiegelung; Einfuhr; Datenträger; Fahrzeug; MWSTG; Bundesstrafgericht; Gericht; Beschwerdekammer; Einsprache; Bundesstrafgerichts; Papieren; Frist; Beschluss; Zollstelle; Apos;; Fahrzeuge; Schweiz; Automobilsteuer; Mehrwertsteuer; Aufzeichnungen |
BE.2016.5 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Bundes; Papiere; Durchsuchung; MWSTG; VStrR; Unterlagen; Untersuchung; Entsiegelung; Wartung; Ordner; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Wartungs; Beschwerdekammer; Zollstrafuntersuchung; Bundesstrafgerichts; Tatverdacht; Entsiegelungsgesuch; Über; Verfahren; Reparaturarbeiten; Verdacht; Papieren; ätzlich |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar MWSTG | 2019 |
- | Kommentar zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer | 2000 |