Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ist ein Teil der schweizerischen Gesetzgebung, die die Arbeitsbedingungen in der Schweiz regelt. Sie enthält detaillierte Bestimmungen und Vorschriften, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsalltag beachten müssen. Die Verordnung 1 konkretisiert und ergänzt das Arbeitsgesetz und legt beispielsweise Mindeststandards für Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Ruhezeiten und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Sie dient dazu, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und ein faires Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz wird von den zuständigen Behörden überwacht und bei Verstössen können Sanktionen verhängt werden.