Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1)

Einleitung ArGV1

Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ist ein Teil der schweizerischen Gesetzgebung, die die Arbeitsbedingungen in der Schweiz regelt. Sie enthält detaillierte Bestimmungen und Vorschriften, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsalltag beachten müssen. Die Verordnung 1 konkretisiert und ergänzt das Arbeitsgesetz und legt beispielsweise Mindeststandards für Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Ruhezeiten und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Sie dient dazu, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und ein faires Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz wird von den zuständigen Behörden überwacht und bei Verstössen können Sanktionen verhängt werden.

Die Artikel ArGV1

Art. 1 Arbeitnehmer
Art. 2 Grossbetriebe des Detailhandels
Art. 3 2. Abschnitt: Betrieblicher Geltungsbereich
Art. 4 Betriebe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
Art. 4a Öffentliche Krankenanstalten und Kliniken
Art. 5 Landwirtschaftsbetriebe
Art. 6 Gartenbaubetriebe
Art. 7 Öffentliche Anstalten und Körperschaften
Art. 8 Personal internationaler Organisationen und öffentlicher Verwaltungen ausländischer Staaten
Art. 9 Höhere leitende Tätigkeit
Art. 10 Wissenschaftliche Tätigkeit
Art. 11 Selbstständige künstlerische Tätigkeit
Art. 12
Art. 13 Begriff der Arbeitszeit
Art. 14 Pikettdiensta. Grundsatz
Art. 15 b. Anrechnung an die Arbeitszeit
Art. 16 Verteilung der Arbeitszeit
Art. 17 Entschädigung für Ruhe- und Ausgleichsruhezeiten
Art. 18 Pausen
Art. 19 Tägliche Ruhezeit
Art. 20 Wöchentlicher freier Halbtag
Art. 21 Wöchentlicher Ruhetag sowie Ersatzruhetag für Sonn- und Feiertagsarbeit
Art. 22 Verlängerung mit Ausgleich
Art. 23 Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit
Art. 24 Ausgleich ausfallender Arbeitszeit
Art. 25 Grundsatz
Art. 26 Sonderfälle
Art. 27 Voraussetzungen für Nacht- und Sonntagsarbeit und den ununterbrochenen Betrieb
Art. 28 Unentbehrlichkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit
Art. 29 Verlängerte Dauer der Nachtarbeit
Art. 30 Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit
Art. 31 Lohn- und Zeitzuschlag bei Nachtarbeit
Art. 32 Ausnahmen vom Zeitzuschlag
Art. 32a Lohnzuschlag und Ersatzruhe bei Sonntags- und Feiertagsarbeit
Art. 33 Berechnung des Lohnzuschlages
Art. 34 Schichtarbeit und Schichtwechsel
Art. 35 Verzicht auf den Schichtwechsel bei Tages- und Abendarbeit
Art. 36 Begriff
Art. 37 Ruhetage
Art. 38 Arbeitszeit
Art. 39 Zusammengesetzter ununterbrochener Betrieb
Art. 40 Abgrenzungskriterien für die Bewilligungszuständigkeit
Art. 41 Gesuch
Art. 42 Bewilligungserteilung
Art. 43 Begriff der medizinischen Untersuchung und Beratung
Art. 44 Anspruch auf medizinische Untersuchung und Beratung
Art. 45 Obligatorische medizinische Untersuchung und Beratung
Art. 46 2. Abschnitt: Weitere Massnahmen
Art. 4759 …
Art. 60 Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Art. 61 Beschäftigungserleichterung
Art. 62 Gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Art. 63 Risikobeurteilung und Unterrichtung
Art. 64 Arbeitsbefreiung und Versetzung
Art. 65 Verbotene Arbeiten während der Mutterschaft
Art. 66
Art. 67 Besondere Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Art. 68 Bekanntmachung der Betriebsordnung
Art. 69 Weitere Pflichten gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
Art. 70 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
Art. 71 Beizug der Arbeitnehmer
Art. 72 Zutritt zum Betrieb
Art. 73 Verzeichnisse und andere Unterlagen
Art. 73a Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung
Art. 73b Vereinfachte Arbeitszeiterfassung
Art. 74 Altersausweis
Art. 75 SECO
Art. 76
Art. 77 Verfügungen des SECO und Ersatzmassnahmen
Art. 78 Massnahmen der Oberaufsicht
Art. 79 Aufgaben
Art. 80 Mitteilungen und Berichterstattung
Art. 81 3. Abschnitt: Eidgenössische Arbeitskommission
Art. 82 Schweigepflicht
Art. 83 Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten
Art. 84 Bekanntgabe bei nicht besonders schützenswerten Personendaten
Art. 85 Informations- und Dokumentationssystem des Bundes
Art. 86 Informations- und Dokumentationssysteme der Kantone
Art. 87 Datenaustausch und -sicherheit
Art. 88 Eingabe, Mutation und Archivierung von Daten
Art. 89 Datenschutz
Art. 90 Strafbestimmung
Art. 91 9. Kapitel: Schlussbestimmungen1. Abschnitt: Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 92 Unter altem Recht erlassene Arbeitszeitbewilligungen
Art. 93
Art. 94 3. Abschnitt: Inkrafttreten