SG | B 2012/128, B 2012/137 | Urteil Ausstandspflicht, Art. 7 lit. b VRP (sGS 951.1); Zonenkonformität, Art. 18 BauG (sGS 731.1), Schattenregel für Hochhäuser (Art. 69 Abs. 2 BauG).Der Stadtpräsident, Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Olma Messen St. Gallen, hätte beim Entscheid über die Einsprache betreffend "Olma Kongress- und Konferenzgebäude mit Hotel" in den Ausstand treten müssen. Die dem Plan zu Grunde liegende Überbauung widerspricht dem Zweck der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, womit der Gestaltungsplan rechtswidrig ist. Zudem verletzt das geplante Hochhaus die Schattenregelung nach Baugesetz (Verwaltungsgericht, B 2012/128, | Gallen; Stadt; Beschwerde; Recht; Gestaltung; Hochhaus; Messe; Hotel; Gebäude; Kongress; Interesse; Entscheid; Verwaltung; Gestaltungsplan; Verwaltungs; Vorinstanz; Über; Messen; Planung; Verfahren; Quot; Einsprache; Standort; Erschliessung; Planungs; Baute |
SG | B 2008/58 | UrteilSteuerrecht, Art. 194 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Auf ein Rechtsmittel einer beschränkt steuerpflichtigen Person wird nicht eingetreten, wenn die Pflichtige mit der Veranlagung materiell einverstanden ist und ausschliesslich einen Entscheid der obersten kantonalen Instanz erwirken will, um beim Bundesgericht eine Doppelbesteuerung in einem anderen Kanton anfechten zu können (Verwaltungsgericht, B 2008/58). | Kanton; Entscheid; Recht; Bundesgericht; Veranlagung; Steuer; Einsprache; Einspracheentscheid; Gallen; Instanz; Waadt; Instanzen; Pflichtige; Rekurs; Kantone; Kantons; Nichteintreten; Luzern; Steueramt; Doppelbesteuerung; Rechtsmittel; Veranlagungen; Instanzenzug; Nichteintretensentscheid; Interesse; SHolding; Verwaltungsrekurskommission; Verwaltungsgericht |