CCS Art. 973 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 973 CCS dal 2024

Art. 973 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 973 2. Terzi di buona fede

1 Chi in buona fede, riferendosi ad un’iscrizione nel registro, ha acquistato una propriet od altri diritti reali, dev’essere protetto nel suo acquisto.

2 La presente disposizione non si applica ai confini dei fondi compresi nei territori interessati da spostamenti di terreno permanenti designati tali dai Cantoni. (1)

(1) Introdotto dal n. I della LF del 4 ott. 1991, in vigore dal 1° gen. 1994 (RU 1993 1404; FF 1988 III 821).

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Art. 973 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220040BauhandwerkerpfandrechtBerufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Eintrag; Eintragung; Recht; Rechnung; Berufungsbeklagten; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundbuch; Vorinstanz; Gesuch; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsklägern; Liegenschaft; Verfahren; Erben; Wohnung; Forderung; Entscheid; Arbeit; Frist; Gericht; Zusammenhang; Beweis; Winterthur
ZHNP220004Nachbarrechtliche KlageBeklagten; Recht; Berufung; Vorinstanz; Bäume; Partei; Parteien; Birke; Entscheid; Verfahren; Waldbäume; Kläger; Grundstück; Rechtsbegehren; Klägern; Grundbuch; Urteil; Auslegung; Gericht; Tanne; Servitut; Begründung; Streit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2001 5D. Das Grundbuch5 Art. 950 und Art. 9 ZGB, § 19 GVD; Amtliche VermessungGegenstand und Verfahren der amtlichen Vermessung (Erw. 1 und 3b)Wesen und Inhalt der zivilrechtlichen Klage nach § 19 GVD; Passivlegitimation (Erw. 2a und 3b)Allfällige Fehler des Geometers oder der Vermessungskommission bildenim... Vermessung; Grundbuch; Vermarkung; Einsprache; Klage; Eigentum; Vermessungswerk; Verfahren; Grenze; Begehren; Recht; Eigentums; Fehler; Zivilrichter; Vermes-; Zivilrecht; Geometers; Vermessungskommission; Beweis; Grundstücke; Grenzzeichen; Einsprachen; Vermessungsorgan; Kommentar; Grenzverlauf
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 153 (5A_60/2011)Art. 973 Abs. 1 ZGB; guter Glaube in das Grundbuch; Wegrecht; Zugang durch einen Tunnel. Der tatsächliche, nach aussen sichtbare physische Zustand des Grundstücks kann den guten Glauben des Erwerbers in das Grundbuch zerstören. Wird Inhalt und Umfang eines Wegrechts durch eine bauliche Anlage wie hier einen Tunnel bestimmt, kann sich der Dritterwerber des berechtigten Grundstücks weder auf den allgemein gehaltenen Grundbucheintrag "Wegrecht" noch auf ein Wegrecht gemäss dem Dienstbarkeitsvertrag berufen (E. 4 und 5). Wegrecht; Grundbuch; Parzelle; Glaube; Grundstück; Glauben; Wegrechts; Parzellen; Erwerb; Recht; Urteil; Tunnel; Eintrag; Erwerbe; Wegrecht; Erwerber; Dritterwerber; Grundbucheintrag; Publizität; Zustand; Grundstücks; Vertrag; W-Weg; Umstände; Erscheinung; Anlage; Gebäuden; Breite
137 III 145 (5A_652/2010)Art. 738 und 737 Abs. 2 und 3 ZGB; Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Wegrechts, Gebot der schonenden Ausübung einer Dienstbarkeit. Sind für die Ausübung einer Dienstbarkeit bauliche Anlagen erforderlich, bestimmen diese in der Regel auch den Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit, und zwar grundsätzlich mit voller Wirkung gegenüber dem Dritterwerber (E. 3 und 4). Das Gebot der schonenden Ausübung beziehungsweise Duldung vernachlässigbarer Beeinträchtigungen gemäss Art. 737 Abs. 2 und 3 ZGB bedeutet keine inhaltliche oder umfangmässige Beschränkung des Dienstbarkeitsrechts, sondern regelt die Ausübung der Dienstbarkeit nach Massgabe ihres feststehenden Inhalts und Umfangs (E. 5). Grundstück; Urteil; Grundbuch; Wegrecht; Ausübung; Fläche; Glaube; Recht; Beschwerdegegner; Strasse; Glauben; Vertrag; Klage; Vertrags; Randstein; Anlage; Wegrechts; Dritterwerber; Häusern; Kantonsgericht; Grundbucheintrag; Eintrag; Lastwagen; Grundstücke; Fahrwegrecht; Fahrzeugen; Beschwerdeführern; Vertragspartei

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3828/2020BahninfrastrukturLeitung; Recht; Plangenehmigung; Interesse; Urteil; Gewässer; Bundes; Grundstück; Verfahren; Enteignung; Vorinstanz; Schutz; Bahnstrom; Interessen; Durchleitung; Grundstücke; BVGer; Kabelleitung; Projekt; Gewässerraum; Bundesverwaltungsgericht; Parteien; Begehren; Vertrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Stephan Wolf, SchmidBasler Kommentar zum Zivilgesetzbuch II2019
SchmidBasler Kommentar zum Zivilgesetzbuch II2007