Legge sull’assicurazione contro la disoccupazione (LADI1) Art. 97

Zusammenfassung der Rechtsnorm LADI1:



Art. 97 LADI1 dal 2024

Art. 97 Legge sull’assicurazione contro la disoccupazione (LADI1) drucken

Art. 97 (1)

(1) Abrogato dall’all. n. 16 della LF del 6 ott. 2000 sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali, con effetto dal 1° gen. 2003 (RU 2002 3371; FF 1991 II 178 766, 1994 V 897, 1999 3896).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 94 135Art. 95 AVIG. Wird Arbeitslosenentschädigung infolge Abtretung direkt an die Bürgergemeinde anstatt an den Versicherten ausbezahlt, richtet sich eine Rückforde-rungsverfügung für ungerechtfertigt ausgerichtete Taggelder ebenfalls gegen die Bürgergemeinde und nicht gegen den Versicherten.Arbeit; Leistung; Rückforderung; Bürgergemeinde; Leistungen; Abtretung; Taggelder; Arbeitslosenkasse; Leistungsempfänger; Rückforderungsverfügung; Arbeitgeber; Arbeitslosenversicherung; Verfügung; Recht; Kasse; Wortlaut; Gesetzes; Arbeitnehmer; Zession; Verwaltung; Luzern; Kommentar; Sozialhilfe; Rückerstattung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.