Art. 96 CCS dal 2024
Art. 96 II. Matrimonio o unione domestica registrata antecedente (1)
Chi vuol contrarre matrimonio deve fornire la prova che il matrimonio antecedente o l’unione domestica registrata contratta con una terza persona sono stati sciolti o dichiarati nulli.
(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 18 dic. 2020 (Matrimonio per tutti), in vigore dal 1° lug. 2022 (RU 2021 747; FF 2019 7151, 2020 1135).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 96 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NC190001 | Feststellung Personalien | Person; Personen; Recht; Zivilstand; Aufenthalt; Feststellung; Ehevorbereitung; Verfahren; Eintragung; Personendaten; Vorinstanz; Gericht; Ehevorbereitungsverfahren; Berufung; Gesuch; Aufenthalts; Zivilstandsamt; Personenstand; Personalien; Schweiz; Eheschliessung; Kurzaufenthaltsbewilligung; Migration; Voraussetzung; Heirat; Ehevorbereitungsverfahrens; Verfügung; Entscheid |
ZH | PC180010 | Ehescheidung (Teilurteil) | Scheidung; Verfahren; Recht; Verfahrens; Vorinstanz; Teilurteil; Scheidungspunkt; Beklagten; Bundesgericht; Verfahrensdauer; Parteien; Entscheid; Scheidungsverfahren; Gericht; Teilurteils; Obergericht; Anspruch; Erlass; Verweis; Verletzung; Urteil; Zivilkammer; Verfügung; Sinne; Verfahrensverzögerung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | RRE Nr. 1803 | Ehemündigerklärung. Art. 92 Absatz 2 ZGB. Ein Anspruch auf Ehemündigerklärung besteht nicht. Entscheidend ist, ob die Verlobten die charakterliche Reife für die Ehe mitbringen, und ob aufgrund der materiellen Möglichkeiten und des Vorlebens die Chancen für einen Bestand der Ehe gegeben sind. Die Praxis anerkennt als Gründe, welche eine frühzeitige Heirat rechtfertigen, die Schwängerung der Braut und die beidseitige persönliche Wohlfahrt der Verlobten. | ündig; Braut; Ehemündigerklärung; Verlobte; Regierung; Absatz; Lehre; Wohnung; Rücksicht; Altersjahr; Rücksichten; Zustimmung; Gesetzes; Regierungsrat; Verlobten; Ehemündigkeit; Wohlfahrt; Schweiz; Familie; Brautpaar; Rückkehr; Bräutigam; Wohnsitzkantons; Fällen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 1 (5A_341/2019) | Regeste Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6). | Baurecht; Recht; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Eigentum; SCHMID; Begründung; Teilung; Zivilgesetzbuch; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung; Abänderung; Baurechtsparzelle |
144 III 298 (5A_623/2017) | Art. 283 Abs. 1 ZPO; Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt. Der Grundsatz, wonach das Gericht im Entscheid über die Ehescheidung auch über deren Folgen befindet, schliesst einen Teilentscheid im Scheidungspunkt nicht aus, wenn die Ehegatten einem Teilentscheid im Scheidungspunkt zustimmen oder wenn das Interesse des einen Ehegatten an einem Teilentscheid im Scheidungspunkt das Interesse des anderen Ehegatten an einem gleichzeitigen Entscheid von Scheidung und Scheidungsfolgen überwiegt (E. 5-8). | Scheidung; Scheidungspunkt; Urteil; Grundsatz; Einheit; Verfahren; Recht; Scheidungsurteil; Entscheid; Scheidungsfolgen; Scheidungsurteils; Teilentscheid; Bundesgericht; Interesse; Urteile; Unterhalt; Gericht; Ehescheidung; Parteien; Auseinandersetzung; Rechtsprechung; Teilrechtskraft; Berufung; Instanz; Regelung; Ehegatten; üterrechtliche |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2375/2018 | Enteignung | Vorinstanz; Bundes; Liegenschaft; Verkehr; Verkehrs; Recht; Verkehrswert; Beschwer; Lärm; Parzelle; Verfahren; Verfügung; Entschädigung; Bundesverwaltung; Parteien; Minderwert; Bundesverwaltungsgericht; Enteignung; Entscheid; Parteientschädigung; Modell; Beschwerdegegner; Lärmbelastung; Enteigner; Methode; Urteil; Bewertung; Sachwert |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser, Schweizer | Basler Kommentar Schweizerisches Zivilgesetzbuch I | 2006 |