FIDLEG Art. 96 - Referendum und Inkrafttreten

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 96 FIDLEG vom 2024

Art. 96 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 96 Referendum und Inkrafttreten

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

3 Dieses Gesetz tritt nur zusammen mit dem FINIG (1) in Kraft.Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2020 (2)

(1) SR 954.1
(2) V vom 6. Nov. 2019 über die abschliessende Inkraftsetzung des Finanzinstitutsgesetzes (AS 2019 4631).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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