Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 957 OR vom 2025

Art. 957 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 957 Allgemeine Bestimmungen A. Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung

1 Der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen unterliegen:

  • 1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Franken im letzten Geschäftsjahr erzielt haben;
  • 2. juristische Personen.
  • 2 Lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage müssen Buch führen:

  • 1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr;
  • 2. diejenigen Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen;
  • 3. Stiftungen, die nach Artikel 83b Absatz 2 ZGB (1) von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind.
  • 3 Für die Unternehmen nach Absatz 2 gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss.

    (1) SR 210

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 957 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB230104Unterlassung der BuchführungBeschuldigte; Buchhaltung; Führung; Vorinstanz; Beschuldigten; Buchführung; Urteil; Berufung; Geschäfts; Verteidigung; Verwaltungsrat; Pflicht; Unterlassung; Geldstrafe; Forderung; Sinne; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Geschäftsführer; Gesellschaft; Gericht; Dispositiv; Konkurs; önne
    ZHPS220101KonkurseröffnungSchuldner; Schuldnerin; Konkurs; Zahlung; Betreibung; Konto; Forderung; Zahlungsfähigkeit; Betreibungen; Einnahmen; Ausgaben; Forderungen; Gläubiger; Einzelunternehmung; SchKG; Beschwerde; Einzelunternehmen; Einzelunternehmungen; Gläubigerin; Konkurseröffnung; Konkursandrohung; Betrag; Recht; Konkursamt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSGSTA.2022.41-Apos; Kleider; Beleg; Aufstellung; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Aktiven; Rekurrenten; Ausgaben; Passiven; Belege; Staats; Einnahmen; Steuergericht; Bundessteuer; Datum; Unterlagen; Café; Aufwand; Geschäft; Buchhaltung
    SOSGREV.2022.1-Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Revision; Veranlagung; Verfahren; Revisionsgesuch; Entscheid; Veranlagungsbehörde; Verfahrens; Beweis; Ausstand; Recht; Steuergericht; Steuerrevisorin; Frist; Bundesgericht; Gehör; Beweismittel; Revisionsgr; Verletzung; Urteil; Olten-Gösgen; äftig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 II 209 (2C_1059/2019)
    Regeste
    Art. 957 ff., 960e Abs. 3 Ziff. 1-4 OR; Art. 28, 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a DBG ; Art. 10 StHG ; geschäftsmässige Begründetheit pauschaler Rückstellungen für Reparaturen von Geschäftsliegenschaften. Übersicht über die handelsrechtlichen (E. 3.1) und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (E. 3.2).
    Rückstellung; Rückstellungen; Liegenschaft; Liegenschaften; Bildung; Steuer; Rechnung; Geschäftsjahr; Urteil; Grossreparatur; Grossreparaturen; Unterhalt; Veranlagung; Sanierung; Abschreibungen; Rechnungslegung; Bilanz; Unternehmen; Aufwand; Verpflichtung; Buchung
    141 IV 369Art. 9 BV; Stellenwert von Parteigutachten. Den Ergebnissen eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Parteigutachtens kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu (E. 6).
    Regeste b
    Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, Rechnungslegung; Handeln in Vorteilsabsicht. Die Einreichung unwahrer Jahresrechnungen im Rahmen von Verhandlungen mit Banken über Kreditgewährungen oder -verlängerungen erfüllt den subjektiven Tatbestand der Falschbeurkundung, soweit damit angestrebt wird, die eigene Position bei den Kreditverhandlungen zu verbessern. Ob die kreditsuchende Firmengruppe aus gesamtwirtschaftlicher Sicht überschuldet war oder nicht, ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung (E. 7).
    üsse; Urteil; Banken; Recht; Urkunde; Holding; Vermögens; Vorinstanz; Gutachten; Recht; Gericht; Hinweis; Gesellschaft; Beweiswürdigung; Gruppe; Gesellschaften; Urkundenfälschung; Hinweisen; Tatbestand; Handel; Privatgutachten; Vorteil; Feststellung; Bundesgericht; Sachverständige; üssen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-1546/2020StiftungsaufsichtRevision; Stiftung; Revisionsstelle; Befreiung; Recht; Vorinstanz; Revisionsstellen; Stiftungen; Voraussetzung; Revisionsstellenpflicht; Aufsicht; Gesuch; Bundes; Bilanz; E-Mail; Aufsichtsbehörde; Handelsregister; Verfügung; Voraussetzungen; Geschäftsjahr; Auslegung; Pflicht; Mails; VO-RvS; E-Mails; Urteil; Stiftungsrecht; Geschäftsjahre; üsse
    A-2589/2020MehrwertsteuerSteuer; Frist; Vorinstanz; Urteil; Ermessen; MWSTG; Verfügung; Recht; Mehrwertsteuer; Urteile; Person; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; BVGer; Schätzung; Einsprache; Steuerpflicht; Forderung; Bundesverwaltungsgericht; Ermessenseinschätzung; Wiederherstellung; Verfahren; Beweis; Umsatz; Verzugs; Gesuch; Verfahrens

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BV.2020.37Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Apos;; Entscheid; Beschwerdeführer; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; VStrR; Recht; Verfahren; Filter; Schadenersatz; Spiel; Erwerb; Höhe
    BB.2013.69Kostentragungspflicht der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO).Untersuchung; Untersuchungsakten; Einvernahme; Bericht; Karte; Preis; Minute; Minuten; Kunde; Telefonkarte; Verfahren; Holding; Gebühr; Erwägung; Angebot; Gespräch; Prepaid; Verfahrens; Gebühren; Kunden; Telefonkarten; Poster; Gruppe; Entschädigung; Karten; Schweiz; Preise

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    NeuhausBasler Kommentar zum schweizerischen Privatrecht2016
    NeuhausBasler Kommentar zum schweizerischen Privatrecht2016