Art. 954 3. Gebühren
1 Für die Eintragungen in das Grundbuch und für die damit verbundenen Vermessungsarbeiten dürfen die Kantone Gebühren erheben.
2 Für Eintragungen, die mit Bodenverbesserungen oder mit Bodenaustausch zum Zwecke der Abrundung landwirtschaftlicher Betriebe zusammenhangen, dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF120048 | Bauhandwerkerpfandrecht / Kosten | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Verfahren; Partei; Zuständig; Gericht; Kostenvorschuss; Eintrag; Eintragung; Grundbuch; Recht; Entscheid; Begehren; Beschwerdegegnerin; Bezirksgericht; Dispositivziffer; Bauhandwerkerpfandrecht; Dielsdorf; Leistete; Treuen; Bundesgericht; Klage; Praxis; Entscheidgebühr; Grundbuchkosten; Verfügung; Einzelgericht; Pfandrecht; Prozesskosten |
LU | JK 99 312 | Art. 954 ZGB; § 23 GBG; § 2 Ziff. 1 GBGT; §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, 17 und 36 Abs. 1 SchG; § 3 SchV; § 7 Abs. 2 HStG. Der Katasterwert bildet die minimale Berechnungsgrundlage für die Grundbuchgebühr (Gemengsteuer) bei der Handänderung an einem Grundstück, auch wenn der Erwerbspreis wesentlich unter dem Katasterwert liegt. Weicht der Katasterwert wesentlich vom Verkehrswert resp. vom Erwerbspreis ab, ist eine Revisionsschatzung zu beantragen. Es ist nicht Aufgabe des Grundbuchverwalters, Erhebungen über die tatsächliche Marktsituation zu treffen. Verhältnis zur Handänderungssteuer. | Katasterwert; Grundbuch; Abgabe; Grundstück; Gebühr; Recht; Eigentum; Revision; Handänderung; Eigentumsübertragung; Steuer; Katasterwertes; Gesetzliche; Beschwerde; Eintragung; Gesetzgeber; Grundstücke; Verwaltungsgericht; Grundbuchgebühr; Gebühren; Abgaben; Gesetzlichen; Verkehrswert; Kanton; Wortlaut; Aufgr; Grundbuchverwalter; Gemengsteuer; Lita; Ausnahmen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2012/68 | Urteil Nichtigkeit einer Abgabeveranlagung, Art. 24 und 25 VRP.Eine Rechnung für Grundbuchauszüge, welche an eine Anwaltsgemeinschaft adressiert ist und keine weiteren Hinweise zur zahlungspflichtigen Person enthält, stellt mangels Bestimmbarkeit des Abgabepflichtigen keine Veranlagungsverfügung dar (Verwaltungsgericht, B 2012/68). | |
SG | I/2-2010/42 | Entscheid Nr.10.03.02 GebT (sGS 914.5), Art. 103 FusG (SR 221.301), Art. 24 Abs. 3 StHG (SR 642.14). Die in doppelter Hinsicht beschränkte Grundbuchgebühr bei einer Handänderung zufolge Umstrukturierung im Sinne des Fusionsgesetzes verletzt weder das Kostendeckungs- noch das Äquivalenzprinzip. Auch wenn in einer einzelnen Gemeinde die Erträge des Gundbuchamtes die Aufwendungen übertreffen, muss berücksichtigt werden, dass es sich um einen kantonalen Tarif handelt und die Verhältnisse in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich sind. Die doppelte Beschränkung (1% statt 2% und Maximalbetrag von Fr. 5'000.-- statt Fr. 12'500.--) führt dazu, dass sowohl die tatsächlichen Aufwendungen des Grundbuchamtes wie auch die wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsgeschäfts für den Abgabepflichtigen in angemessener Weise berücksichtigt werden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 1. April 2011, I/2-2010/42). |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
116 II 76 | Art. 947 Abs. 3 OR. Der Familienname einer unbeschränkt haftenden Gesellschafterin mit einem Doppelnamen gemäss Art. 160 Abs. 2 ZGB kann nur ihr voller Doppelname sein (E. 2). | Familie; Overgoor; Firma; Familienname; Person; Zivilstandsregister; Recht; Doppelname; Handels; Schwarz; Doppelnamen; Familiennamen; Handelsregister; Personen; Beschwerde; Haftende; Unbeschränkt; Haftenden; Personenfirmen; Komplementärin; Kommandit; Gesellschafter; Namens; Amtliche; Beschwerdeführer; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Handelsregisteramt; Justizdepartement; Annoncenverwaltung; & |
108 II 161 | Namensänderung (Art. 30 ZGB). Das Namensänderungsgesuch einer verheirateten Frau, es sei ihr zu gestatten, den vorehelichen Namen wieder anzunehmen (allenfalls unter Beifügung des ehelichen Namens), verstösst gegen Art. 161 Abs. 1 ZGB. | Namens; Familie; Familienname; Familiennamen; Ehefrau; Namensänderung; Beruf; Berufung; Ehemann; Ehemannes; Bundesgericht; Person; Grundsatz; Heirat; Namensänderungsgesuch; Kennzeichnung; Recht; Soll; Kinder; Verheiratet; Urteil; Ehelichen; Staatsangehörige; Heiratete; Gesuch; Dient; Interesse; Ehegatte; Schweizerische; Hatte |