Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 94 BGG vom 2025

Art. 94 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 94 Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung

Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern eines anfechtbaren Entscheids kann Beschwerde geführt werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 94 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF210021Bauhandwerkerpfandrecht (vorläufige Eintragung) / Bescheinigung der Vollstreckbarkeit / RechtsverweigerungRecht; Beschwer; Vorinstanz; Vollstreckbarkeit; Entscheid; Urteil; Grundbuch; Löschung; Bescheinigung; Grundbuchamt; Eingabe; Verfügung; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Verfahren; Berufung; Interesse; Bauhandwerkerpfandrecht; Parteien; Ausstellung; Eintragung; Rechtsverweigerung; Entscheids; Rechtsmittel; Beschwerdeführer; Kammer; Urteils; Beschwerdeführern; ätzlich
VDHC/2022/944écision; ’intimée; ’au; écutrice; édure; ’exécutrice; ’il; ’autorité; égale; éritier; Chambre; ’appartement; ’exécuteur; éritiers; édéral; êtes; écembre; était; éposé; également; écédente; ’elle; ’est
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170013Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschwerdegegnerinnen und- gegner 1-5Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Obergericht; Hauptverhandlung; Rechtsmittel; Winterthur; Jugendgericht; Beschluss; Obergerichts; Rüge; Verwaltung; Verwaltungskommission; Kammer; Rückzug; Verfahrens; Entscheid; Ausstandsgesuch; Amtspflichtverletzung; Hauser/Schweri/Lieber; Aufsichtsbehörde; Oberrichterin; Beschwerdegegnerinnen; Einsprache; Mediation; Jugendgerichts; Antrag; Personen; Sohnes
ZHVB170010Aufsichtsbeschwerde gegen das Schreiben eines Bezirksgerichts (CP100003-.../K23) etc.Aufsicht; Aufsichts; Bezirksgericht; Recht; Meilen; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Obergericht; Eingabe; Gericht; Rechtsmitte; Rechtsmittel; Bezirksgerichts; Verwaltungskommission; Brief; Aufsichtsbehörde; Eingaben; Rekurs; Kantons; Oberrichter; Obergerichts; Rüge; Entscheid; Oberrichterin; Sachen; Rügen; Überprüfung
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