144 III 452 (4A_442/2017) | Art. 86 und 90 ZPO; Teilklage und Klagenhäufung. Zusammenfassung der bisherigen Bundesgerichtspraxis zur Frage, ob in einer Teilklage mehrere Ansprüche gehäuft werden. In Änderung der Rechtsprechung muss in der Klage nicht präzisiert werden, in welcher Reihenfolge und/oder in welchem Umfang die einzelnen Ansprüche geltend gemacht werden. Erforderlich ist lediglich, dass die klagende Partei hinreichend substanziiert behauptet, es bestehe eine den eingeklagten Betrag übersteigende Forderung (E. 2). | Klage; Recht; Klage; Lebenssachverhalt; Teilklage; Ansprüche; Rechtsprechung; Schaden; Bundesgericht; Streitgegenstand; Streitgegenstände; Klagen; Klagenhäufung; Lebenssachverhalte; Schadens; Urteil; Gericht; Sinne; Zivilprozess; Reihenfolge; Entscheid; Schweiz; Rechtsbegehren; Vorinstanz; Forderung; Sachverhalt; Verwaltungsrat; ändig |
143 III 506 (4A_576/2016) | Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO). Art. 224 Abs. 1 ZPO verbietet es der beklagten Partei grundsätzlich, im vereinfachten Verfahren eine Widerklage zu erheben, die aufgrund ihres Streitwerts von über Fr. 30'000.- in den Geltungsbereich des ordentlichen Verfahrens fällt (E. 2 und 3). Davon nicht betroffen und zulässig ist der Fall, dass die beklagte Partei als Reaktion auf eine echte Teilklage eine negative Feststellungswiderklage erhebt, auch wenn deren Streitwert die Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens zur Folge hat (E. 4). | Verfahren; Widerklage; Streitwert; Feststellung; Zivilprozess; Teilklage; Verfahrens; Schweizerische; Feststellungswiderklage; Zivilprozessordnung; Recht; Verfahrensart; Klage; Urteil; Kommentar; Hauptklage; Streitwerts; Anspruch; Schweizerischen; Botschaft; Sinne; Voraussetzung; Zusammenhang; Zuständigkeit; Hinweis; Versicherung; Reaktion |