132 V 376 | Art. 44 ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG; Art. 69 Abs. 2 und Art. 72bis IVV: Mitwirkungsrechte bei Begutachtung in Medizinischer Abklärungsstelle (MEDAS). Wird eine Medizinische Abklärungsstelle (MEDAS) mit einer Begutachtung beauftragt, sind die Mitwirkungsrechte von Art. 44 ATSG zu wahren (Erw. 6 und 7). Vorgehen bei der Bekanntgabe der Namen der Gutachter. (Erw. 8 und 9)
| Person; Begutachtung; MEDAS; Gutachten; Gutachter; Verfügung; Ausstand; Ausstands; Sachverständige; Abklärung; Abklärungsstelle; Sozialversicherung; IV-Stelle; Sachverständigen; Ablehnungsgr; Ablehnungsgründe; Mitwirkung; Mitwirkungsrechte; Recht; Versicherungsträger; Verfahren; Anordnung |
132 V 93 | Art. 36 Abs. 1, Art. 44 und 49 Abs. 1, Art. 52 Abs. 1, Art. 55 ATSG; Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 20 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1 und 2 VwVG: Begutachtung durch den Sozialversicherer; Ausstandsbegehren. Der Anordnung einer Begutachtung durch den Sozialversicherer kommt kein Verfügungscharakter zu. (Erw. 5) Einwendungen gegen Sachverständige sind in Form einer selbstständig anfechtbaren Zwischenverfügung zu behandeln, sofern gesetzliche Ausstandsgründe geltend gemacht werden. Geht es um Rügen, welche über die gesetzlichen Ausstandsgründe hinausgehen, ist diesen im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen. (Erw. 6) | Verfügung; Recht; Anordnung; Verfahren; Person; Ausstand; Verfahrens; Begutachtung; Ausstands; IV-Stelle; Abklärung; Verwaltung; Gutachten; Anordnungen; Ausstandsgr; Gutachter; Entscheid; Sozialversicherung; Ausstandsgründe; Verwaltungs; Versicherungsgericht; Verfügungen; Urteil; Sinne; Befangenheit; önnen |