Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 93

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 93 BV vom 2024

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Art. 93 Radio und Fernsehen

1 Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes.

2 Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.

3 Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.

4 Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen.

5 Programmbeschwerden können einer unabhängigen Beschwerdeinstanz vorgelegt werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 93 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130077UWGKlägerin; Klägerinnen; Beklagten; Vergleich; Preis; Fernseh; Radio; Wettbewerb; Gebühr; Produkt; Verhalten; SRG-Spot; Produkte; Preisvergleich; Medien; Parteien; Gericht; Jung/Spitz; Abonnement; Abonnements; Klage; Gebühren; Schweiz; Service
ZHAA100079Kantonales Beschwerdeverfahren; Nichteintreten, NebenfolgenRecht; Nichtigkeitsbeschwerde; Beschluss; Obergericht; Konkurs; Gericht; Verfahren; Frist; Rechte; Beschwerdeverfahren; Einreichung; Kassationsgericht; Kantons; Rekurs; Rechtsnachfolge; Rechtsbeistand; Sinne; Kass-Nr; Eingabe; Rechtsnachfolger; Erbschaft; Konkursamt; Obergerichts; Bezirksgericht; Vollmacht; Erben; Bruder; Kassationsrichter

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 2 (2C_1023/2021)
Regeste
Art. 10 und 13 EMRK ; Art. 16, 29a, 35 und 93 Abs. 3 BV; Art. 2 lit. cbis, Art. 5a, 25 Abs. 3 lit. b, Art. 83 Abs. 1 lit. a und Art. 93 Abs. 1 und 95 Abs. 1 RTVG; Art. 28 ff. ZGB ; Art. 1, 3, 5 Abs. 4 und Art. 18 der SRG-Konzession; Löschen eines Benutzerkommentars auf Instagram durch die SRG im übrigen publizistischen Angebot (üpA); Rechtsweg. Die SRG ist in ihrem übrigen publizistischen Angebot (üpA) grundrechtsgebunden; dies gilt - wegen des engen inhaltlichen Bezugs zwischen ihrem redaktionellen Beitrag und den Nutzer-Kommentaren dazu - auch, soweit sie solche gestützt auf ihre "Netiquette" streicht (E. 2).
Kommentar; Recht; Angebot; Zusammenhang; Meinungs; Rechtsweg; Programm; Netiquette; Kommentars; Kommentare; Radio; Bundesgericht; Löschung; Zugang; Meinungsäusserung; Ombudsstelle; Konzession; Streichung; Kommentaren; Sendung; Aufgabe; Vorgaben; BAKOM; Entscheid; Aufgaben; Hinweisen; ägen
147 IV 93 (6B_360/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
Verfahren; Verfahren; Schuld; Person; Massnahme; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Schuldunfähigkeit; Recht; Urteil; Verfahrens; Antrag; Störung; Berufung; Vorinstanz; Prozessordnung; Entscheid; Grundsatz; Schuldspruch; Anklage; BOMMER; Massnahmeverfahren; Totenfriedens; Gericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2082/2024Haushaltabgabeühren; Beschwerdeführende; Bundes; Beschwerdeführenden; Vorinstanz; Verfügung; Haushalt; Recht; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Erstinstanz; Verfahren; Entscheid; Betreibung; Haushaltabgabe; Urteil; Radio; Gehör; Vorbringen; Schweiz; Verfahrens; Anspruch; Parteien; BAKOM; Höhe; Behörde; Verletzung
A-319/2024UnternehmensabgabeBundes; Unternehmen; Urteil; Abgabe; Recht; Radio; Stufe; Vorinstanz; Unternehmens; Verfügung; Bundesverwaltung; Fernsehen; Bundesverwaltungsgericht; Tarif; Unternehmensabgabe; Zahlung; Höhe; BVGer; Bundesgericht; Mehrwertsteuer; Tarifs; Medien; Steuer; Schutzgelderpressung; Gelder; Verfahren; Rechtsbegehren; Sachverhalt